Prozess um Schütteltrauma: 20 Jahre Haft für Vater, zehn für Mutter

Strenge Schuldsprüche am zweiten Prozesstag im Fall jener Eltern, die sich wegen versuchten Mordes an ihrer neugeborenen Tochter verantworten müssen. Urteile nicht rechtskräftig.
Eine Aufnahme von dem Angeklagten vor Gericht.

Mit strengen Strafen ist am Dienstagabend am Wiener Landesgericht der Prozess gegen jene Eltern zu Ende gegangen, die sich wegen versuchten Mordes an ihrem Baby verantworten hatten müssen. Der Vater soll das Kind im April und Mai 2025 zweimal so geschüttelt haben, dass es Hirnblutungen und Serienrippenbrüche erlitt. Er wurde wegen versuchten Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich soll er in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen werden.

Die Mutter fasste wegen Beihilfe zum versuchten Mord durch Unterlassung zehn Jahre aus. Sie wurde für schuldig befunden, ihrem Kind nicht geholfen zu haben. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. 

Bedenkzeit

Die Verteidigung bat um Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Sie hatte dem Vater zur Last gelegt, die Verletzungen des Kindes in vorsätzlicher Tötungsabsicht bewirkt zu haben.

Der Prozesstag ging in grimmiger Stimmung über die Bühne: Kein einziges Mal blicken sich der 35-jährige Vater des Neugeborenen und die Mutter am Dienstag im Landesgericht für Strafsachen an. Sie sitzen zwei Meter voneinander entfernt auf der Anklage. 

Die Eltern müssen sich wegen versuchten Mordes an ihrem Baby verantworten. Der 35-Jährige soll laut Anklage das Kind im April und Mai 2025 zweimal so stark geschüttelt haben, dass es Hirnblutungen und mehrere Rippenbrüche erlitt. Die Mutter ist wegen Beihilfe zum versuchten Mord wegen Unterlassung angeklagt, weil sie ihrem Baby nicht geholfen haben soll. 

Die beiden Angeklagten haben bereits am ersten Prozesstag ausgesagt, am Dienstag waren die Großeltern des Babys als Zeugen geladen. Als die Muter der Ehefrau über die Beziehung ihrer Tochter zum Angeklagten spricht, bricht ihre Stimme. „Er hat uns mit seinem Lächeln manipuliert. Er hat uns einen falschen Namen gesagt, er kommt auch nicht aus Montenegro. Auch seine Haftstrafen hat er uns verschwiegen“, schildert die 57-Jährige im Zeugenstand. Zunächst sei ihre Tochter sehr glücklich gewesen, der Angeklagte sei bei allen Besuchen und Telefonaten immer anwesend gewesen. 

Liebe oder Kontrolle?

„Ich hielt das für Liebe, aber irgendwann habe ich verstanden, dass es Kontrolle war. Er hat auch oft ihr Telefon genommen“, sagt die Großmutter des Babys. Mit dem Kind sei er leichtsinnig umgegangen, „wie mit einer Plastikpuppe“. Sie habe auch blaue Flecken bei ihrer Tochter bemerkt.

Prozess um versuchten Mord

Der Vater und die Mutter wurden am ersten Prozesstag angehört.

Laut Anklage soll die Ehefrau des 35-Jährigen immer wieder Opfer von Attacken des Mannes geworden sein. Er soll die Frau auch während der Schwangerschaft gegen den Bauch getreten haben. Diesen Vorwurf zog die Staatsanwaltschaft am zweiten Prozesstag aus „prozessökonomischen bzw. zeitlichen“ Gründen zurück. 

Obsorgeverfahren läuft

Laut Anklage soll die Ehefrau des 35-Jährigen immer wieder Opfer von Attacken des Mannes geworden sein. Er soll die Frau auch während der Schwangerschaft gegen den Bauch getreten haben. Diesen Vorwurf zog die Staatsanwaltschaft am zweiten Prozesstag aus „prozessökonomischen bzw. zeitlichen“ Gründen zurück. 

Auch der Vater des Angeklagten war am Dienstag als Zeuge geladen. Noch bevor Richterin Christina Salzborn die erste Frage stellen konnte, antwortete der Italiener: „Nur weil ich der leibliche Vater des Angeklagten bin, heißt das nicht, dass ich ihn verteidige.“

"Verdient er sich jetzt einen Orden?"

Er betonte dennoch, wie liebevoll sich sein Sohn um das Neugeborene gekümmert hatte, die Mutter dagegen habe sich „nicht wirklich interessiert“. Sein Sohn habe das Kind jeden Tag „gewickelt, gewaschen und den Kinderwagen geschoben“. „Verdient er sich jetzt einen Orden? Er ist der Vater“, warf die vorsitzende Richterin ein. Anzeichen für Gewalt gegenüber Kind oder Frau vonseiten seines Sohnes habe er keine gesehen.

Am Dienstag wurden auch zwei Ärztinnen in den Zeugenstand gerufen, die in den Fall involviert sind. Eine Kinderärztin schildert, dass sich die Eltern bei einem Spitalbesuch  im Mai 2025 große Sorgen gemacht hätten, da der zwei Monate alte Säugling eine „besorgniserregende Episode“ durchlebt hätte. 

Krankenhaus erstattete Anzeige

Das Mädchen habe geschrien, bis es die Stimme und Muskelspannung verloren habe. Zwei Tage später erlitt das Kind einen Krampfanfall, woraufhin die Eltern erneut ein Spital aufsuchten.  Dort wurden dann Rippenbrüche unterschiedlichen Alters festgestellt sowie Hirn- und Netzhautblutungen. Für eine Not-Operation musste das Neugeborene ins AKH gebracht werden. „Wir haben den Eltern dann mitgeteilt, dass wir den Verdacht eines Schütteltraumas haben. Der Vater reagierte auf die Diagnose empört und sagte, dass das gar nicht möglich sei, wie wir uns so eine Diagnose erlauben könnten“, schilderte eine Oberärztin des Wilhelminenspitals. Das Krankenhaus erstattete Anzeige.

Laut dem psychiatrischen Gutachter Peter Hofmann sind beide Angeklagte zurechnungsfähig. Allerdings habe der Vater eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit einer „Neigung zu einer impulsiven und aggressiven Verhaltensweise“.  Es gehe „große Gefahr“ von ihm aus, deswegen empfahl er im Falle eines Schuldspruchs die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.

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