Schütteltrauma: "Er hat mich geschlagen, als ich das Kind im Arm hielt"

Vater und Mutter beschuldigen sich gegenseitig, dem Kind die schweren Verletzungen zugefügt zu haben.
Anklage gegen Eltern

Eine Hirnblutung und Serienrippenbrüche waren die sichtbaren Zeichen jenes Martyriums, das ein Baby im Vorjahr in Wien durchmachen musste.

Das Mädchen wurde lebensgefährlich verletzt, aber es überlebte die laut Anklage mehrmaligen Attacken durch den Vater, der das Kind immer wieder massiv geschüttelt haben soll. 

Vater und Mutter angeklagt

Der Vater des Babys, ein 35 Jahre alter Deutscher, muss sich deshalb heute am Landesgericht Wien wegen versuchten Mordes verantworten. 

Kahlgeschoren, akurat geschnittener Vollbart, Marken-T-Shirt, Markenschuhe, moderne Designer-Jeans in Used-Optik mit Löchern: So betritt der Mann, an Füßen und Händen mit Handschellen gefesselt, den Gerichtssaal. 

"La Familia" am Unterarm

Am Unterarm hat der Mann, der auch als Tätowierer gearbeitet hat, groß "La Familia" tätowiert.

Die Mutter des Kindes ist schon zuvor gekommen. Sie trägt schwarze Jeans, eine weiße Bluse, die langen Haare hoch zu einem Zopf gebunden.

Der 38-jährigen Kroatin wird vorgeworfen, dem Baby nicht geholfen zu haben. 

Schwangere in den Bauch getreten?

Sie soll laut Anklage auch immer wieder Opfer von Attacken ihres gewalttätigen Mannes geworden sein. Dieser habe die Frau über Monate hinweg mehrfach geschlagen und in der Schwangerschaft sogar gegen den Bauch getreten. 

Der Mann sitzt in Untersuchungshaft, die Frau wurde unter Auflagen aus der U-Haft entlassen. Ihren Mann belastet die Frau laut Anklage schwer. 

Als die Staatsanwältin mit der Anklage beginnt, schüttelt der Angeklagte den Kopf, die Frau beginnt zu weinen. "Der Angeklagte hat das Mädchen geschüttelt, die Angeklagte ist nicht eingeschritten", sagt die Staatsanwältin. 

Psychische Störung

Der Angeklagte leide an einer psychischen Störung, neige zu Gewalttaten und habe manipulatives Geschick, zeichnet die Anklage ein Bild von einem Mann, "der als gefährlich" einzuschätzen sei. Deshalb wird auch eine Unterbringung in einem forensisch-psychiatrischen Zentrum beantragt. 

Der Mann hat fünf Verurteilungen in Deutschland, zwei in Österreich, bereits am Kerbholz.

In Österreich hat er zwar ein Aufenthaltsverbot, aber er ist dennoch nach Österreich gezogen, als er in Deutschland aus der Haft entlassen wurde. 

Immer wieder kneift die Angeklagte während des Strafvortrags die Augen zusammen. Besonders, als die Sprache auf das am 29. März geborene Mädchen kommt. "Die Gewaltbereitschaft des Mannes machte auch vor der wehrlosen Tochter nicht Halt", sagt die Staatsanwältin und zeigt das mit den Händen eindringlich vor. Unablässig rinnen bei der Angeklagten, die vor der Staatsanwältin sitzt, die Tränen.

Serienrippenbrüche und Hirnblutungen

Eindringlich schildert die Anklägerin die schweren Verletzungen, akute und ältere Serienrippenbrüche, Blutungen im Gehirn, einen Hirngewebsdefekt, der typisch auf Misshandlungen hinweise. „Das Mädchen litt unter akuter Lebensgefahr und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden“, sagt die Staatsanwältin.

Und die Mutter habe - so der Vorwurf - dem Mädchen nicht geholfen. Und sogar noch "Schütteltrauma" gegoogelt. Ohne mit der Information Konsequenzen zum Schutz des Kindes zu ziehen. Deshalb auch die Anklage gegen die  Frau. 

"Der Traummann aus dem Gefängnis"

Die Verteidigerin Kristina Venturi will das Bild der Angeklagten zurechtrücken und schildert, wo sich die beiden kennengelernt haben. 

Nämlich über eine Internetplattform, als er in Hirtenberg in Haft sitzt. Die Frau hat sich schwer verliebt, hat ihn drei Mal pro Woche in Stein besucht, wohin er verlegt wurde. 

Auch nach Deutschland, wohin er dann in Haft ausgeliefert wurde, folgte sie ihm mit ihren Besuchen, sogar seinen jetzigen Anwalt habe sie ihm bei einem Konflikt im Gefängnis bezahlt.

Nur das erste Monat nach der Entlassung sei glücklich verlaufen. "Er war mein Traummann", sagt die Angeklagte. "Der Traummann aus dem Gefängnis?", wundert sich die Richterin. 

Die Anwältin hat das schon zuvor relativiert: "Er war der Traummann, bis sie die erste Watsche bekommen hat." Das war ein Monat, nachdem er aus der Haft entlassen worden war.

Ein Wunschkind

Das Kind war ein absolutes Wunschkind. "Das war der schönste Tag in meinem Leben", erinnert sich die Mutter unter Tränen an die Geburt des Kindes. "Auch für den Vater war es ein Wunschkind", wird dessen Verteidiger später einwerfen. 

Aber die Anwältin und die Angeklagte bleiben dabei: Sie habe unter den Gewalttaten des Mannes gelitten, sagt Venturi: "Die 38-Jährige war auch ein Opfer des Mannes."

Übergriffe nur einmal gesehen

Ein einziges Mal habe sie gesehen, wie der Mann das Kind geschüttelt habe - da habe sie gesagt, er solle damit aufhören. "Du hast mich sogar geschlagen, als ich das Kind im Arm gehalten habe", wird die Polizei später in Chatnachrichten zwischen den zwei Angeklagten lesen.

"Ich war zu schwach, um mich gegen ihn durchzusetzen", gibt die Angeklagte auf Nachfrage der Richterin zu: "Mir war nicht bewusst, dass meine Tochter lebensgefährlich verletzt ist."

Auch Vater plädiert auf nicht schuldig

Aber auch der Mann bekennt sich nicht schuldig. "Weil er schon Gewalttaten verübt hat, war er für die Staatsanwaltschaft sofort schuldig", sagt sein Anwalt Michael Dohr, "nur weil man schon verurteilt ist, muss er nicht seinem Kind Gewalt antun. Es gibt keinen Beweis, dass mein Mandant dieses Schütteltraum bei dem armen Kindl verursacht hat."

Wobei Dohr einräumt: "Ja, er ist gewalttätig, ja, er hat sieben Vorstrafen, ja, er hat auch die Hand gegen die Mitangeklagte erhoben. Aber hat er auch die Hand erhoben gegen sein eigenes Fleisch und Blut?"

Widersprüchliche Aussagen

Dohr sagt: Nein. Sogar die Angeklagte habe über den Kindesvater gesagt: "Er war ein Arsch, aber er hat seine Tochter geliebt." Das Schütteltrauma habe die Frau zu verantworten - und führt als "Beweis" auch ihre Google-Suche mit diesem Wort ins Treffen. "Ich wollte nur abklären, ob ich alles richtig mache", erklärt sie unter Tränen und betont: "Sie hat immer nur geweint, wenn sie bei ihm war. Sie war kein Schreibaby."

"Wenn ich nur den leisesten Verdacht habe, nehme ich das Kind und bringe es in Sicherheit", wirft Dohr - und die Staatsanwaltschaft - ihr hingegen vor. Das habe die Frau nicht gemacht. Der Mann hingegen habe nie etwas derartiges im Internet gesucht. 

Dohr schließt mit einer Kritik an der Anklage: Schreibabys seien eine gewaltige Belastung, "aber die Mordanklage ist völlig verfehlt". Denn niemand, der das gemacht hat, wollte das Kind töten: "Sie wollten nur, dass das Kind ruhig ist."

"Höchste Lebensgefahr"

Als die beiden Angeklagten mit dem Kind schließlich ins Spital gingen, bestand jedenfalls "schon höchste Lebensgefahr, das Mädchen konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden“, sagt die Staatsanwältin. 

In einer Notoperation konnte das Leben des Mädchens gerettet werden, nachdem die beiden erst in St. Josef und zwei Tage später in Ottakring waren und von dort das Kind ins AKH überstellt wurde. 

Das Mädchen lebt heute bei einer Pflegefamilie. Nach eineinhalb Monaten wurde das Kind entlassen, es ist regelmäßig in Behandlung und „auffällig schreckhaft“. Von erheblichen Einschränkungen des Kindes sei jedenfalls auszugehen. 

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