Wiederbetätigung: 18 Monate bedingt für "Rocker Rolf"

Symbolbild
Von der Anklage gegen den deutschen Liedermacher blieb nach fünfmonatiger Verhandlung fast nichts übrig.

Wenig ist von der Anklage gegen einen Liedermacher übrig geblieben, der in der rechten Szene unter seinem Künstlernamen "Rocker Rolf" einen gewissen Ruf genießt. Der 45-Jährige wurde nach über fünfmonatiger Verhandlung im Wiener Landesgericht in lediglich zwei Anklagepunkten schuldig gesprochen und wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt.

Mit Bewährungsstrafen kamen auch die gleichaltrige Ehefrau des gebürtigen Deutschen - dieser gehörte bis zu ihrem Verbot der "Freiheitlichen Arbeiter Partei" (FAP) an - sowie eine 30-jährige Freundin des Paares davon. Sie erhielten 15 bzw. 16 Monate bedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Keine Zeugen des Auftritts

"Rocker Rolf" war vorgeworfen worden, im Sommer 2014 gemeinsam mit der 30-Jährigen in einem einschlägigen Kellerlokal in Ottakring rassistische und fremdenfeindliche Lieder vorgetragen zu haben, wobei ihn die Frau auf der Gitarre begleitet haben soll. "Es gibt keinen Beweis, dass er dort wirklich gespielt hat. Man hat nur ein Liederbuch und seine Gitarre gefunden. Das reicht für keinen Schuldspruch", fasste Verteidiger Michael Dohr in seinem Schlussvortrag die Ergebnisse des umfangreichen Beweisverfahrens zusammen. Tatsächlich war an den insgesamt drei Verhandlungstagen kein einziger Zeuge aufgetreten, der bezeugen hätte können, dass der Liedermacher im sogenannten Fritz-Stüber-Heim in der Koppstraße tatsächlich seine Stimme erhoben hatte.

Hakenkreuz-Fahne im Partykeller

Auch die Anschuldigung, "Rocker Rolf" habe zu Hause NS-Devotionalien gesammelt, hielt nur teilweise dem Beweisverfahren stand. Am Ende wurde der 45-Jährige für das Tragen eines rechtsextremen T-Shirts und eine große Hakenkreuz-Fahne verurteilt, die er in seinem Partykeller aufgehängt hatte, um vor Besuchern seine Gesinnung zur Schau zu stellen. Der Fahne wegen wurde auch die Ehefrau schuldig gesprochen. Die 30-Jährige kassierte eine Bewährungsstrafe, weil sie an ihrem Körper Tattoos mit NS-Symbolen anbringen hatte lassen. Wie ihre Verteidigerin Katrin Ehrbar betonte, hat sich die Frau mittlerweile von dieser Weltanschauung distanziert und die Tätowierungen entfernen lassen.

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