Wie viel Macht erhält Spitalsmanager Janßen?

Auf KAV-Generaldirektor Janßen kommen schwierige Zeiten zu.
Wiens Stadtpolitik müht sich bei Reform rund um die Ausgliederung aus dem Magistrat ab.

Im Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) rumort es. Hintergrund ist eine Debatte über die Ausgliederung des KAV, die derzeit aber nur hinter verschlossenen Türen geführt wird.

Im Zuge der Wiener Struktur- und Aufgabenreform (WiStA), rückte auch der KAV in den Fokus. Vor einem Monat bestätigte Bürgermeister Michael Häupl (SP) in einem Interview, dass es strukturelle Diskussionen zur Organisation des KAV gebe. Bei der folgenden Pressekonferenz zu WiStA fehlte das Thema KAV dann aber überraschend. Zu vielen Bereichen der Stadt wurden Arbeitsgruppen eingerichtet, nicht jedoch zum KAV. Die Spitalsmitarbeiter sind verunsichert.

Die Personalvertretung meldete sich am Mittwoch mit einem geharnischten Brief an den KAV-Vorstand zu Wort. „Dass wir über einen solch zentralen Schritt lediglich Gerüchte aus dritter Hand vernehmen, erfüllt uns mit Wut“, schreiben die Gewerkschafter: „Wir fordern ein sofortiges Ende der Spekulation über Standorte des KAV, die Rechtsform der Unternehmung oder die Zukunft der Menschen.“

Fremdbestimmt

Doch wie könnte die Zukunft aussehen? „Klar ist, dass diese Form nicht mehr zeitgemäß ist“, sagt ein Rathaus-Insider. Derzeit ist der KAV offiziell eine Unternehmung der Stadt Wien nach Paragraf 71 der Stadtverfassung, ebenso wie Wiener Wohnen und Wien Kanal.

Das bedeutet, dass eines der größten Unternehmen Österreichs mit mehr als 30.000 Mitarbeitern zwar eigenständig arbeiten darf, die wichtigen Bereiche Finanzen und Personal obliegen aber weiterhin der Stadt. KAV-Generaldirektor Udo Janßen muss daher alle Einstellungen und Kündigungen über das Personalbüro des Magistrats abarbeiten. „Ein Generaldirektor von 30.000 Mitarbeitern sollte nicht ständig diskutieren müssen“, sagt ein Experte. Allerdings ist Janßen umstritten. Der Rechnungshof kritisierte in einem Rohbericht seinen Führungsstil, aber auch fehlende Kontrollmechanismen und Zielvorgaben.

Würde der KAV ausgegliedert, kommen zwei Rechtsformen infrage. Eine GmbH, wie es etwa auch die Wiener Linien sind, oder eine Aktiengesellschaft (AG). Bei einer AG hätte die Stadt als Eigentümer im Gegensatz zu einer GmbH allerdings keinen Einfluss mehr auf das operative Geschäft. In beiden Fällen gebe es jedoch einen Aufsichtsrat, der sehr wohl die Kontrollfunktion ausüben könnte.

Im Zuge einer Neuaufstellung könnte auch die Verwaltung des KAV verschlankt werden, zusätzlich würde es mehr personelle Freiheit bedeuten. Derzeit sind alle KAV-Mitarbeiter Beamte oder Vertragsbedienstete. Langfristig könnten normale Angestellte die Beamten ersetzen, die Personalkosten sinken. Auch könnten in Gesellschaften strategische Investoren an Bord geholt werden.

Nachzügler

Ein Blick über die Stadtgrenzen zeigt, dass andere Bundesländer hier längst weiter sind. In Niederösterreich etwa wurden die fast 20 Gemeindespitäler in einer flexiblen Landeskliniken-Holding zusammengefasst: „Mit einer Körperschaft öffentlichen Rechts wollte sich die Politik in NÖ weiterhin Mitsprache sichern. Ob dieses Modell, eine AG wie in Oberösterreich oder eine GmbH wie in der Steiermark besser ist, lässt sich schwer sagen“, betont Peter Maschat, Zentralbetriebsrat der nö. Landeskliniken. Er ist aber überzeugt, dass in Wien eine Strukturreform alleine andere Probleme wie die Arbeitszeitenregelung nicht lösen kann.

Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) wollte kein Statement zur Causa abgeben. Auch im KAV selbst gibt man sich zugeknöpft. „Die Entscheidung über die Rechtsform obliegt der Gemeinde Wien. Derzeit gibt es keinen Auftrag seitens der Stadt, sich mit einer Ausgliederung zu beschäftigen“, erklärt ein Sprecher. Am Montag soll es aber ein Gespräch von Janßen mit Personalvertretern geben.

Offen ist, ob Janßen eine KAV-Ausgliederung auch umsetzen dürfte. „Wenn sich inhaltlich eine Menge ändert, stellt sich auch die Frage: Wer sind die Personen, die das umsetzen?“, sagte Häupl zuletzt kryptisch.

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