Warum Florian Teichtmeister wieder vor Gericht steht

Warum Florian Teichtmeister wieder vor Gericht steht
Der Schauspieler wird vom Burgtheater - seinem ehemaligen Arbeitgeber - auf 100.000 Euro verklagt.

Es ist der erste Auftritt des ehemaligen TV-Stars Florian Teichtmeister nach seiner strafrechtlichen Verurteilung vergangenen Herbst. 

Laut Medienberichten muss er sich am heutigen Montag nicht vor dem Straflandesgericht, sondern dem Arbeits- und Sozialgericht verantworten. Es geht um viel Geld. 

Veranstaltungen wurden abgesagt

Infolge des Missbrauchskandals fiel das Burgtheater als sein ehemaliger Arbeitgeber um Einnahmen um: Veranstaltungen mussten kurzfristig abgesagt werden, Programmhefte neu gedruckt werden. Hinzu kommt ein großer Image-Schaden sowie hohe Rechtsanwaltskosten. 

Das Burgtheater verklagt Teichtmeister nun auf 94.493 Euro. Damit hat sich die im vergangenen Dezember genannte Schadenssumme erhöht, musste nach Eigenaussage die Burg nach Anfechtung der ersten Mahnklage, die sich damals über 71.787 Euro belief, die Klage nochmals einbringen. 

„Da in der Zwischenzeit die Aufwände für juristische Begleitung für das Burgtheater weiter gestiegen sind, musste die Summe entsprechend angepasst werden“, heißt es zur Begründung gegenüber der APA.

Im Vorfeld hatte die Burg den Unschuldsbeteuerungen Teichtmeisters geglaubt und ihn weiter in Hauptrollen besetzt. Die Stücke wurden nach Bekanntwerden seines Geständnisses gegenüber den Behörden abgesetzt bzw. umbesetzt.

Der Anwalt Manfred Arbacher-Stöger möchte am Montag im Saal des Arbeits- und Sozialgerichts wissen, warum man Teichtmeister nicht suspendiert oder eine Zweitbesetzung vorbereitet hatte - um dem finanziellen Schaden zu entgehen. 

"Vielleicht lag eine Blauäugigkeit vor. Er hat uns gesagt, dass er seine damalige Lebensgefährtin klagen wird“, wird Robert Beutler, kaufmännischer Geschäftsführer der Burgtheater GmbH, in Medienberichten zitiert. 

"Habe auf Diversion gehofft"

Teichtmeister zeigte sich überzeugt davon, dass es für das Haus möglich gewesen wäre, das mit ihm besetzte Stück „Nebenan“ umzubesetzen, anstatt ersatzlos zu streichen, was einen Teil des nun eingeforderten Schadens ausmache. „Da gibt es technische Hilfsmittel“, so der 44-Jährige laut „Krone“. „Ich habe auf eine Diversion gehofft“, beschied der Schauspieler zur Frage, warum er im Gespräch mit seinem damaligen Arbeitgeber nicht früher reinen Tisch gemacht habe.

Das Urteil soll in den nächsten Monaten schriftlich ergehen. 

Zwei Jahre bedingte Haft

Teichtmeister hatte sich von 2008 bis 2021 Bilder von missbrauchten Kindern und Jugendlichen verschafft und einen erheblichen Teil der Dateien verändert, indem er Collagen oder Diashows erstellte oder das Material mit Textanmerkungen versah. Vergangenen September wurde Teichtmeister zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt. Entlassen wurde Teichtmeister erst, als Anklage gegen ihn erhoben worden war. 

Das Gericht hat Teichtmeister zudem folgende Weisungen erteilt:

  • Psychotherapie
  • Alkohol- und Drogenabstinenz
  • Bewährungshilfe

Mit der Entscheidung des Gerichts stand fest, dass Teichtmeister nicht ins Gefängnis musste, und ihm auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erspart blieb. 

Kommentare