Verwaltungsgericht: Corona-Demo hätte nicht untersagt werden dürfen

Verwaltungsgericht: Corona-Demo hätte nicht untersagt werden dürfen
Die Polizei hatte die Kundgebung der Corona-Maßnahmen-Gegner in der City drei Stunden vor Beginn untersagt.

Sie sind gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung und machten ihren Ärger darüber schon seit Beginn der Krise lautstark Luft: Die "Initiative für evidenzbasierte Corona-Information", kurz ICI, hielt Ende April 2020 die erste Kundgebung gegen die Covid-19-Schutzmaßnahmen in der Wiener Innenstadt ab. Hunderte Menschen gingen damals gegen die angebliche Panikmache der Regierung auf die Straße - unerlaubterweise. Denn die Polizei war lange unschlüssig, ob die Versammlung in Corona-Zeiten überhaupt genehmigt werden könne. Zunächst wurde sie daher abgesagt, dann wieder erlaubt, um nur drei Stunden vor Beginn erneut untersagt zu werden. Die Regierungsgegner kamen trotzdem. Was ihr gutes Recht war, wie das Verwaltungsgericht Wien nun entschied.

Regierung im Fokus der Maßnahmen-Gegner

Die ICI hatte Rechtsmittel gegen die Wiener Polizei eingelegt und nun Recht bekommen. Solange der Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten wird, sei die Kundgebung in Ordnung gewesen. Christian Fiala, Mitinitiator der Kundgebung macht nun die Regierung für diese chaotischen Zustände verantwortlich: „Die Regierung wollte schlicht keine Kundgebungen gegen ihre faktenbefreite Covid-19 Maßnahmen. Wenige Wochen später wurde Kanzler Kurz mit Landeshauptmann Wallner bei einer Corona-Party im Kleinwalsertal gefilmt." Die neue Studie aus Ischgl zeige laut Fiala außerdem, dass 85 Prozent der Corona-Infizierten nichts von der angeblich so gefährlichen Erkrankung bemerkt haben sollen. 

Volksbegehren gefordert 

Unterdessen hat die ICI bereits die nächste Kundgebung für den 1. Juli angekündigt. Ab 17 Uhr will man am Ballhausplatz ein "Staatsbegräbnis" abhalten. Man wolle symbolisch die Freiheitsrechte zu Grabe tragen und vor der zweiten "Corona-Panik-Welle" warnen. Die Initiative plant außerdem ein Volksbegehrens für ein "Wiedergutmachungsgesetz der Schäden, die aus den Covid-19-Maßnahmen resultieren". Zahlreiche Grundrechte seien eingeschränkt worden, die Bevölkerung mehrfach von der Regierung belogen und der Zusammenbruch der Wirtschaft, der medizinischen Versorgung und des sozialen Miteinanders in Kauf genommen worden.

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