Behörde nahm Wiener fremden Hund weg

Ein American-Staffordshire-Terrier war Stein des Anstoßes.
Mann musste Tier abgeben, auf das er nur aufgepasst hatte. Das Gericht beendete die Farce.

Mehmet S. war einigermaßen verwundert, als ihm vom Magistrat der Stadt Wien der Hund abgenommen wurde. Das Tier wurde "für verfallen erklärt", heißt es auf Amtsdeutsch. Die Begründung: der Mann habe den American-Staffordshire-Terrier wiederholt ohne den dafür vorgeschriebenen Hundeführschein Gassi geführt. Dass S. das Tier gar nicht gehört, dürfte der Behörde entgangen sein. Der Beschuldigte passte bloß vorübergehend auf den Hund auf.

Das Landesverwaltungsgericht Wien machte der Farce nun ein Ende und gab S. Recht. Denn es dürften "nur Gegenstände für verfallen erklärt werden, die im Eigentum des Täters stehen". Sinngemäß: Man kann niemandem etwas wegnehmen, was er gar nicht besitzt.

Wie es zu der Beschlagnahmung des Hundes kommen konnte, war für Richter Gerhard Schattauer nicht nachvollziehbar. Denn zum einen ergab die Recherche der Behörde, dass S. keine Hunde-Abgaben entrichtet. Und zum anderen wies der Dogsitter die Stadt – auch nicht gerade subtil – telefonisch auf den Umstand hin, dass er nicht der Eigentümer des Staffords ist.

Statt zu eruieren, ob Mehmet S. tatsächlich einen Hund hält, überprüfte der Magistrat bloß, ob er nach wiederholten Verwaltungsstrafen zwischenzeitlich einen Hundeführschein abgelegt hat. Was nicht der Fall war. Darum erkannte die Behörde ein "Ungehorsamsdelikt" und ging von "fahrlässigem Verhalten" aus.

Fünf Abnahmen

Oft kommt es in Wien nicht vor, dass sogenannte Listenhunde beschlagnahmt werden, weil ihre unbelehrbaren Besitzer den Hundeführschein verweigern. Zu dieser Maßnahme wird erst gegriffen, wenn im Vorfeld mehrfach Geldstrafen verhängt worden sind. Laut Walter Reisp, Leiter des Veterinäramtes (MA60), war das heuer erst fünf Mal der Fall. Die betreffenden Tiere wurden im Tierschutzhaus Vösendorf untergebracht.

Wer mit einem Listenhund Gassi geht, braucht übrigens auf jeden Fall einen Hundeführschein: Eigentümer, aber auch Dogsitter. Sonst drohen Geldstrafen von bis zu 14.000 Euro.

Kommentare