Versicherung schikaniert Unfallopfer

Boes, Versicherungsstreit
Vier Jahre hielt die Versicherung ein Unfallopfer hin, jetzt wurde sie verurteilt.

Früher konnte Wolfgang Boes „alles“. Er schmiss ganz allein sein Kaffeehaus in Wien-Brigittenau, sportelte, fuhr Motorrad. Nach seinem Unfall „konnte ich nicht einmal mehr allein aufs Klo gehen. Das ist schlimm, wenn du die Frau dafür brauchst.“

Der 52-Jährige prallte am 30. September 2008 mit seinem nagelneuen Quad (vierrädriges Geländefahrzeug) in Maria Ellend, NÖ, gegen einen Brückenpfeiler: Schädelbruch, Hirnblutung, Lungenquetschung. Als die Ehefrau zur Unfallstelle kam, lag ihr Mann in einer Blutlache. „Ich konnte in seinen Kopf reinschauen“, erinnert sich Brigitte Boes im KURIER-Gespräch mit Entsetzen. Ein junger Feuerwehrmann namens Roland Schmidt legte einen Druckverband an und bewahrte Wolfgang Boes vor dem Tod. Der Verunglückte lag fünf Wochen im Koma, danach begann ein mühsamer Weg zurück ins Leben.

Boes nahm 19 kg ab, konnte nicht gehen, nicht sprechen. „Kein Bild, kein Ton, kein Grammofon“, so beschreibt er seinen damaligen Zustand: „Ich wusste ein halbes Jahr gar nicht, wie mir geschah.“ Seine Frau pflegte ihn „wie ein Kleinkind“, konnte ihn nicht aus den Augen lassen. Noch heute kann er sich nicht allein die Schuhe binden, weil er sonst hinfällt. Daneben musste sie das Kaffeehaus ihres Mannes allein über Wasser halten, der Sohn hilft mit. Zum Glück hat man für solche Fälle eine Freizeitunfall-Versicherung. Abgeschlossen vor 20 Jahren, mit beträchtlicher Prämie, jetzt sollte sie sich auszahlen.

Im Vertrag ist aufgelistet, welche Leistung bei welchen Unglücksfolgen zusteht. Das geht von 108.000 Euro bei geringer Invalidität bis zu 648.600 Euro bei 100 Prozent.

Zunächst zahlte die Versicherung gar nichts. Erst eineinhalb Jahre nach dem Unfall wurde ein Sachverständiger damit beauftragt, Wolfgang Boes’ Beeinträchtigung zu begutachten. Am Ende kamen 60 Prozent Dauerinvalidität heraus. Und ein ganz seltsamer Betrag: 207.000 Euro. Aber in der Polizze steht doch schwarz auf weiß, dass bei 60 Prozent Dauerinvalidität 346.476 Euro fällig sind. Damit war zu rechnen.

Nun klärte die Versicherung den verdutzten Kunden auf: 60 Prozent von 346.000 sind 207.000. So und nicht anders sei das zu verstehen.

Rechenbeispiele

Dank Rechtsschutzversicherung konnte Wolfgang Boes den Rechtsweg beschreiten, Anwalt Dominik Konlechner (JMKS Rechtsanwälte) klagte die Differenz von 139.000 Euro ein. Das Handelsgericht ließ Boes abblitzen. Auf Seite 20 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen seien Rechenbeispiele angeführt, mit deren Hilfe man schon zum richtigen Betrag gelange.

Konlechner ging in Berufung, und das Oberlandesgericht machte rechtskräftig Schluss mit dem Unfug. Im Urteil steht, der Versicherungsnehmer muss nicht die Versicherungssumme aus der Tabelle herausrechnen und mit irgend einem Teilbetrag multiplizieren. Er darf auf die „an sich banale Information“ im Vertrag vertrauen, dass es für die Ermittlung der Leistungshöhe einfach auf den Grad der Invalidität ankommt.

Bei 60 Prozent Invalidität sind 346.000 Euro Versicherungssumme vereinbart, und nicht bloß 60 Prozent davon. Das betrifft nicht nur Boes, sondern viele Versicherte. Die Versicherung ist gerade dabei, ihre Verträge neu zu gestalten. Den Kunden Boes hat sie gekündigt.

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