Verhindertes Swift-Attentat: Auch Frau von Beran A. verurteilt
Beran A. plante einen Anschlag auf einem der Konzerte von Taylor Swift in Wien
Am Mittwoch ist am Wiener Landesgericht eine 18-Jährige zur Verantwortung gezogen worden, die den verhinderten Swift-Attentäter nach islamischem Recht geheiratet und sich diesem als "Sklavin" angeboten hatte, als ihr älterer Bruder Einwände gegen die Ehe hatte.
Bis zu dessen Festnahme Ende Juli 2024 sei die Angeklagte Beran A. dann zu Diensten gewesen, schilderte der Staatsanwalt. Sie habe ihn in dessen radikalislamischem Denken bestärkt.
Ein Schöffensenat verurteilte die umfassend geständige junge Frau wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu 18 Monaten Haft. Die Strafe wurde der bisher Unbescholtenen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen.
Per Weisung wurde ihr aufgetragen, weiterhin an einem Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen, das sie von sich aus seit vergangenem Juni in Anspruch nimmt. Sie muss sich weiters einer Psychotherapie und einer fachspezifischen psychiatrischen Behandlung unterziehen. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Verteidigerin: "Sie ist auf den falschen Zug aufgesprungen"
Die Angeklagte war im Alter von zwölf Jahren mit ihrer Familie von Deutschland nach Wien gezogen. "Sie hat sich hier nie einleben können", führte ihre Verteidigerin aus. Das Mädchen habe kaum soziale Kontakte gehabt und in der Religion Halt gesucht und gefunden: "Sie ist dabei auf den falschen Zug aufgesprungen." Über Snapchat und TikTok kam die Jugendliche in Kontakt zu Anhängern der radikalislamischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS).
"Sie war leicht beeinflussbar", billigte der Staatsanwalt der Angeklagten zu, die nachgewiesenermaßen an Depressionen und einer Belastungsstörung leidet. Sie sei "in einer schwierigen Selbstfindungsphase" in ein radikales Umfeld geraten und habe sich "für den IS indoktrinieren lassen". Dass ihr älterer Bruder dem IS zugetan war, erleichterte der Jugendlichen, an einschlägiges Propagandamaterial zu kommen.
Lernte im Frühjahr 2024 Beran A. kennen
Im Frühjahr 2024 lernte die damals 17-Jährige dann Beran A. kennen, der knapp zwei Monate später Schlagzeilen machte, weil die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) mutmaßliche Anschlagspläne des 20-Jährigen gegen ein Anfang August im Wiener Ernst-Happel-Stadion geplantes Konzert der US-Pop-Größe Taylor Swift durchkreuzen und den Tatverdächtigen festnehmen konnte.
Seither befindet sich Beran A. in Wien in Haft. Die Ermittlungen der Wiener Anklagebehörde gegen den mutmaßlichen IS-Terroristen sind noch nicht abgeschlossen.
Als Sklavin angeboten
Am 3. Juni 2024 heirateten Beran A. und das Mädchen nach islamischem Recht. Wie der Staatsanwalt ausführte, sprach sich dann allerdings der ältere Bruder der Jugendlichen gegen die Ehe aus, indem er auf seine Stellung als deren "Vormund" verwies. "Um die Beziehung zu Beran A. aufrecht zu erhalten, hat sie diesem angeboten, sie als Sklavin zu nehmen", schilderte der Staatsanwalt. Dem hätten sowohl Beran A. als auch der Bruder zugestimmt: "Sie hat die Beziehung bis zum 29. Juli fortgeführt." An dem Tag erfolgte die Festnahme des verhinderten Swift-Attentäters.
Wie Chat-Auswertungen des Paares zeigten, hatten sich die Angeklagte und Beran A. bis dahin rege über den IS und das entsprechende Gedankengut ausgetauscht und sich gegenseitig in ihren Ansichten und Wertvorstellungen bestärkt. Vor allem die Tötung sogenannter Ungläubiger stand dabei im Fokus.
Angeklagte "ganz tief drinnen in der Materie"
Dass die Angeklagte von den terroristischen Absichten ihres Partners wusste, war nicht nachweisbar. Das betonte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Die inzwischen 18-Jährige sei zwar "ganz tief drinnen in der Materie", aber den Ermittlungsergebnissen zufolge nicht in Anschlagspläne eingebunden gewesen. Sie hätte nach der Festnahme ihres Gefährten auch die Beziehung für beendet erklärt.
"Ich bekenne mich als schuldig", erklärte die Angeklagte eingangs der Verhandlung, "ich bereue, dass ich die Sachen gemacht habe." Zur Sache selbst wollte sie keine weiteren Angaben machen. Sie machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und beantwortete keine Fragen zu den inkriminierten Vorgängen.
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