Vergewaltigungsversuch am Donauinselfest: Verdächtiger gefasst

Vergewaltigungsversuch am Donauinselfest: Verdächtiger gefasst
Ein entsprechender Haftbefehl wurde vom Landesgericht erlassen. Der 18-Jährige war ursprünglich auf freiem Fuß angezeigt worden.

Der 18-jährige Afghane, der am Samstagabend am Wiener Donauinselfest eine 21 Jahre alte Frau zu vergewaltigen versucht haben soll, ist gefasst.

Für den Burschen klickten am Mittwoch um 13.00 Uhr die Handschellen - "aufgrund des vom Gericht erlassenen Haftbefehls", wie die Sprecherin des Wiener Landesgerichts für Strafsachen, Christina Salzborn, der APA berichtete.

Die Ermittlungen um die versuchte Vergewaltigung am Donauinselfest hatten Kritik und teilweise erhebliches Unverständnis in den Sozialen Netzwerken ausgelöst, weil der tatverdächtige Afghane nach seiner polizeilichen Einvernahme auf freien Fuß gesetzt wurde. Auf die teilweise mediale Entrüstung reagierte die Staatsanwaltschaft Wien "blitzartig".

Noch am Montag, und damit gerade einmal zwei Tage nach dem inkriminierten Geschehen am Samstag wurde beim Landesgericht gegen den 18-Jährigen eine Anklage wegen versuchter Vergewaltigung eingebracht und zugleich die Erlassung einer Festnahmeanordnung beantragt. Der zuständige Richter, der die Verhandlung gegen den 18-Jährigen leiten wird, stellte diese aus, der Haftbefehl konnte Mittwochmittag vollzogen werden.

Zuerst auf freien Fuß gesetzt

Unmittelbar nach dem Vorfall hatte die Anklagebehörde noch keinen hinreichende Gründe für eine Inhaftierung des Burschen gesehen. Der von der Polizei Sonntagabend kontaktierte Journalstaatsanwalt entschied, den Afghanen vorerst auf freiem Fuß zu belassen. Ein von den Polizeibeamten zuvor zurate gezogener Polizeijurist soll den Beamten demgegenüber dem Vernehmen nach versichert haben, die gesetzliche Grundlage für eine Haft wäre in diesem Fall jedenfalls gegeben.

"Nach der mündlichen Schilderung der Polizei war die Journalstaatsanwaltschaft der Ansicht, dass kein dringender Tatverdacht erkennbar ist", hatte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nina Bussek, dazu am Montag der APA erklärt. Zudem verwies Bussek auf das fast noch jugendliche Alter des 18-Jährigen. Bei einem jungen Erwachsenen wären strengere Maßstäbe bei der Verhängung von Untersuchungshaft heranzuziehen, so die Behördensprecherin.

Die Einschätzung der Anklagebehörde änderte sich allerdings, als ihr am Montag der schriftliche Bericht der Polizei übermittelt wurde. Aus diesem ging schwarz auf weiß hervor, dass die 21-jährige Frau Samstagabend vor einer Bühne am Donauinselfest von einer Gruppe männlicher Jugendlicher eingekreist und bedrängt wurde. Der nunmehr festgenommene 18-Jährige soll die junge Frau bei der Bühne erstmals umklammert und sie an den Brüsten und im Intimbereich begrapscht haben. Die 21-Jährige konnte sich vorerst losreißen und in Richtung Treppelweg flüchten.

Der Tatverdächtige verfolgte sie, zerrte sie in ein Gebüsch, setzte sich auf die Frau und riss ihr das T-Shirt vom Körper. Dabei wurde er von Polizisten der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) in Zivil beobachtet. Sie kamen der Frau, die unter Alkoholeinfluss stand, aber sich dennoch nach Kräften wehrte, zu Hilfe, zerrten den Burschen weg und sprachen die Festnahme aus.

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