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Haft für Wiener Schüler: Pensionistin ausgeraubt und verletzt

Der 18-Jährige bekommt eine teilbedingte Strafe von fünf Jahren. Dem 85-jährigen Opfer wurde bei der Tat das Schultergelenk gebrochen.
Holztür mit der Aufschrift „Verhandlungssaal“ und einem Handyverbotsschild, Tür ist leicht geöffnet.

Ein 18-jähriger Schüler ist am Freitag am Landesgericht Wien rechtskräftig zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe in Höhe von fünf Jahren verurteilt worden. Er hatte Anfang April einer 85-Jährigen an einer Bim-Station ihre Handtasche mitsamt 4.000 Euro Bargeld geraubt.

Die Pensionistin brach sich dabei ihr linkes Schultergelenk und wäre "nahezu gegen die Straßenbahn geknallt", schilderte der Staatsanwalt. Nun muss der Bursche 20 Monate unbedingt ins Gefängnis.

Die restlichen 40 Monate wurden für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen, zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet. Das Gericht orientierte sich am untersten Strafrahmen beim schweren Raub.

"Mein Gott, na"

Der Angeklagte war zu Beginn der Verhandlung reumütig geständig und entschuldigte sich mehrmals: "Es tut mir wirklich sehr leid, dass Sie das erleben mussten", richtete er sich vor der Urteilsverkündung an die 85-Jährige. Zuvor hatte sein Anwalt der Frau einen Entschuldigungsbrief übergeben, den der Schüler in Haft geschrieben hatte. Mit den dankenden Worten "Mein Gott, na" nahm die Pensionistin das Kuvert an.

Angeklagter ging freiwillig zur Polizei

Am 2. April hatte der Bursche in einer Bank zufällig mitbekommen, wie sein späteres "ziemlich wehrloses" Opfer 4.000 Euro in bar abgehoben hatte, wie der Staatsanwalt ausführte. "Dann dachte ich mir, das ist die Lösung für alle meine Probleme", erklärte der Angeklagte.

Denn er habe "Schulden bei Drogendealern für Kokain und Marihuana", welches er bis dahin "in hohem Maß" konsumiert habe, sagte sein Anwalt. Er verfolgte das Opfer bis zu einer Bim-Station. Dort wollte er der Pensionistin ihre Handtasche entreißen. Die war jedoch "sehr rüstig für ihr Alter" und leistete Gegenwehr, erläuterte der Verteidiger.

Dass sie sich dabei schwer verletzte, sei nicht seine Absicht gewesen, beteuerte der Schüler: "Ich wollte nur ihre Handtasche wegzupfen." Nun schäme er sich sehr dafür. Sein Verteidiger hielt ihm zugute, dass er freiwillig zur Polizei gegangen war. "Ich wollte gerade stehen für das, was ich gemacht habe", führte er aus.

"Er ist von hinten gekommen und hat mir brutal den Riemen von der Handtasche runtergerissen und mich mitgezogen", erinnerte sich die 85-Jährige heute. Sie schilderte ihre Verletzungen: "Ich hab geblutet an der Hand und hab den Arm gar nicht bewegen können, weil ich so Schmerzen gehabt hab."

Familie sammelte symbolisches Schmerzensgeld

Zwei Männer hätten ihr dann aufgeholfen und Hilfe geholt. Bis heute habe sie Schmerzen, erzählte sie. Die Familie des Angeklagten hatte 500 Euro symbolisches Schmerzengeld "zusammengekratzt", wie der Verteidiger erklärte. Die Ausgeraubte forderte weitere 3.500 Euro, die ihr das Gericht auch zusprach.

Allerdings zeigte sie sich auch empathisch gegenüber dem Täter: "I will ja ned unverschämt sein, das ist ein junger Bua und draußen sitzt die Mutter und weint." Dennoch: "Natürlich hab" ich einen Schock gehabt, dass sowas passiert am helllichten Tag!" Ihr sei nun "ein bisserl unheimlich", wenn sie alleine vor die Haustür gehe. Die geraubten 4.020 Euro hatte ihre Haushaltsversicherung übernommen.

Mildernd wirkten sich das junge Alter des Angeklagten, seine bisherige Unbescholtenheit sowie das umfassende und reumütige Geständnis auf das Strafmaß aus, begründete die Richterin das Urteil des Schöffensenats. "Wir haben Ihnen auch geglaubt, dass es Ihnen wirklich leid tut", fügte sie hinzu.

Erschwerend sei jedoch die "massive Verletzung", die andauernden Schmerzen und eine psychische Beeinträchtigung des Opfers gewesen. Staatsanwalt und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel. Vor dem Gerichtssaal wartete die Familie des Angeklagten. Die Mutter brach nach Verhandlungsschluss in Tränen aus.

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