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Mordprozess in Wien: Mann in der Neuen Donau ertränkt

Am Wiener Landesgericht für Strafsachen wurde der Fall aus dem Obdachlosenmilieu verhandelt.
46-224857459

Die beiden Männer sitzen mit gebeugtem Rücken nebeneinander am Wiener Landesgericht auf der Anklagebank und starren regungslos vor sich hin. Die beinahe apathische Ruhe steht in starkem Kontrast zu der Brutalität der Tatvorwürfe.

Zu zweit sollen die beiden obdachlosen Männer im vergangenen August einen dritten bei ihrem Schlafplatz auf der Donauinsel erst brutal verprügelt und dann an Händen und Füßen zum Ufer der Neuen Donau geschleift haben. Dort sollen sie ihn im hüfthohen Wasser so lange untergetaucht haben, bis er tot war. Am 19. August 2025 wurde der Leichnam des Mannes nahe der Nordbrücke aus dem Wasser geborgen.

Er hatte, wie die gerichtsmedizinische Gutachterin sagt, mindestens 14 Rissquetschwunden im Kopfbereich, eine gespaltene Oberlippe und einen offenen Nasenbeinbruch. All diese Verletzungen waren dem stark alkoholisierten Mann (2,3 Promille) vor seinem Tod durch Ertrinken zugefügt worden. Dass er da schon bewusstlos war, könne nicht ausgeschlossen werden. Im Wasser sei er einen bis drei Tage lang gelegen. „Es spricht alles für einen Tod durch fremde Hand“, sagt die Gutachterin.

Wichtige Zeugin

Belastet werden die beiden Angeklagten von der damaligen Freundin des Erstangeklagten. Sie gab gegenüber der Polizei an, dass man an jenem Augustabend zu viert reichlich Alkohol getrunken habe und sich der Erstangeklagte vom Schlafplatz entfernt habe. Sie habe sich derweil mit dem Opfer zum Schlafen auf eine Matratze unter eine Decke gelegt.

Als ihr Freund zurückgekommen war, soll er sehr eifersüchtig geworden sein. Gemeinsam mit dem Zweitangeklagten habe er das Opfer mit Fäusten und einer Wodkaflasche traktiert. Den anschließenden Mord und die Beteiligung des Zweitangeklagten soll ihr Partner ihr gestanden haben. Dass die Frau ein starkes Alkoholproblem und einen Erwachsenenvertreter hat, macht sie für die Staatsanwaltschaft nicht weniger glaubwürdig. „Sie ist ein ehrlicher Mensch. Es gibt keinen Grund, an ihrer Aussage zu zweifeln.“

Nicht geständig und wortkarg

Geständig sind die beiden polnischen Staatsbürger nicht. Der Erstangeklagte gibt sich in seiner Befragung äußerst wortkarg und widerwillig. Auf die meisten Fragen verweigert er die Aussage oder blockt verbal ab. Auf die Frage, wie er seine Freundin kennengelernt habe: „Ich habe sie einfach kennengelernt.“ 

Gesprächiger ist da schon der Zweitangeklagte. Er gibt zwar zu, das Opfer geschlagen zu haben, weil dieses „Stress gemacht“ und seinen Freund attackiert habe. Er habe aber nichts mit dessen Ertrinkungstod zu tun, wollte seinen Freund sogar noch davon abhalten. Nach der Tat hätten sich die zwei Männer zum Schlafen hingelegt. Die Richterin kann das nicht nachvollziehen: „Es ist unlogisch, dass man sich mit einem Mörder am selben Schlafplatz legt, wenn man nichts damit zu tun hat. Also ich würde dann gehen.“ - Schweigen. Den Tod des Mannes „sehe er jeden Tag“, sagt der Zweitangeklagte abschließend.

Auch ein DNA-Gutachten der am mutmaßlichen Tatort gesicherten Blutspuren, darunter eine Schleifspur am Weg zum Wasser, wurde erstellt. Das Ergebnis: Es handelt sich um Spuren des Opfers und beider Angeklagter.

Die Zeugin fehlt an diesem Verhandlungstag unentschuldigt. Versuche, Kontakt aufzunehmen, schlagen fehl. Die Verhandlung wird daher auf den 22. Juli vertagt.

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