Uni-Professor behielt trotz Grapschens den Job

Der Professor grapschte nach dem Tanga einer Gastforscherin.
Unter den Opfern waren Studentinnen und Kolleginnen. Er bekam eine Geldstrafe.

Er setzte sich während der Prüfungseinsicht ganz nah zu einer Studentin und forderte sie dann auf, sich über ihn zu beugen, um einen Kugelschreiber aus ihrer Tasche zu holen. Er korrigierte die Note einer anderen Studentin auf „Gut“ – mit der Begründung, dass sie „so ein hübsches Sommerkleid“ trage. Und wieder einer anderen Studentin erklärte er während einer Prüfung, dass ihm ihre Rocklänge „gefalle“, weswegen diese sich nicht mehr auf die Prüfung konzentrieren konnte.

Diese Vorfälle stammen aus dem Jahr 2014. Studentinnen haben sich an das Rektorat einer Universität in Wien gewandt, um sexuelle Belästigungen durch einen Professor zu melden. Im Zuge der Erhebungen wurden dann noch zahlreiche weitere Fälle bekannt. Das Rektorat der betreffenden Uni schaltete daraufhin die Disziplinarkommisson des Wissenschaftsministeriums ein und die stellte dann auch eine „schwere Dienstpflichtverletzung“ und gleich mehrmaliges Fehlverhalten fest.

„Kuscheln“ im Büro

Etwa, dass der Mann bereits im Jahr 2012 den BH-Träger und Tanga einer Gastforscherin anfasste, mit der er an einem wissenschaftlichen Artikel arbeitete. Der Professor erklärte später, dass es sich „höchstes um eine verbale Bemerkung gehandelt haben könnte“, und dass er lediglich sehen wollte, ob Tanga und BH auch zusammenpassen. Die Disziplinarkommission wertete diese Aussage später als „lebensfremd“.

2013 schrieb der Professor einer Kurs-Teilnehmerin eine Woche vor dem Prüfungstermin eMails mit dem Text: „hübsche Bluse im Übrigen.... ich mag transparente Sachen :)“ Im selben Jahr lud er eine Studentin zur Besprechung einer Prüfung in sein Büro und bereitete stattdessen einen Film und Snacks vor und wollte „kuscheln“.
Und als 2010 der PC in einem Seminarraum nicht hochfuhr, erklärte der Professor, dass sich die wissenschaftliche Mitarbeiterin darum kümmern solle, weil: „Sie schafft schon, dass er hochkommt.“ Derselben Mitarbeiterin fasste er übrigens an den Busen und zog das T-Shirt beim Ausschnitt weg, um zu sehen, welchen BH sie trägt. Und einer Studentin schickte er Fotos von (s)einem Penis. Mit dem Text: „Wo hast du Platz für mich, wo ich ihn reinrammen kann?“

Keine Entlassung

Die Disziplinarkommission verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von vier Monatsbezügen. Die „sexuelle Belästigung von anvertrauten Studierenden“ enttäusche das Vertrauen in die „unparteiliche und sachliche Aufgabenwahrnehmung“ der Universität. Der Professor habe Abhängigkeitsverhältnisse ausgenutzt. Weil er Reue gezeigt hat und zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, wurde von der höchsten Geldstrafe abgesehen. Im Wiederholungsfall droht ihm die Entlassung.

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