Raserin vor Gericht: Fußgänger wurde 27 Meter weggeschleudert
In den meisten Fällen von Autorennen und zu schnellem Fahren sitzen Männer auf der Anklagebank. Nicht so am Dienstag im Verhandlungssaal 314, im Landesgericht für Strafsachen.
Eine 20-Jährige betritt den Saal, schwarzer Kurzhaarschnitt, blaue Bluse und Baggy Jeans. Flankiert wird die Angeklagte von vier Freundinnen und ihren Eltern.
Die Staatsanwaltschaft wirft der jungen Frau schwere Körperverletzung eines 37-jährigen Bosniers vor. Der Unfall, den das Opfer nur knapp überlebt hatte, passierte im Juli vergangenen Jahres in Favoriten.
Mann von Auto gerammt
Mit überhöhter Geschwindigkeit soll die 20-Jährige die Laxenburger Straße entlang gefahren sein und den 37-Jährigen, der zu diesem Zeitpunkt einen Schutzweg überquerte, nicht gesehen haben. Der Mann soll daraufhin vom weißen BMW der Angeklagten erfasst und 27 Meter weit weggeschleudert worden sein.
Der Mann hatte 1,48 Promille im Blut und ging bei roter Ampel über die Straße. Er wurde lebensgefährlich verletzt und lag nach dem Unfall drei Wochen im Koma, schildert er am Dienstag vor der Richterin.
"Es hat kein Rennen gegeben"
Diese versucht, den konkreten Unfallhergang zu konstruieren. Die 20-Jährige war nämlich nicht allein auf der Straße, sie soll sich laut ihrer Beifahrerin und einem Augenzeugen ein Rennen mit einem Audi-Fahrer, der auf der linken Spur unterwegs war, geliefert haben. Das bestreitet die Beschuldigte.
„Es hat kein Rennen gegeben, ich kenne den Audi-Fahrer nicht. Ich habe den Fußgänger an der Ampel auch nicht bemerkt. Der Audi-Fahrer hat den Mann, glaube ich, erwischt, und ich sowieso“, sagt die Angeklagte.
Keine Freundinnen mehr
Sie gibt aber zu, im Ortsgebiet zu schnell gefahren zu sein. „Ich bin nicht 50 km/h gefahren, maximal 60 bis 65“, bekräftigt sie. Anders sieht das ihre Beifahrerin, die von 80 bis 90 km/h – und einem illegalen Rennen – spricht. „Ich habe ihr noch gesagt, sie soll langsamer fahren“, schildert die 19-Jährige.
Die Zeugin hatte ihre Aussage bei der Polizei nach der ersten Einvernahme auch geändert und sprach davon, dass die Eltern der 20-Jährigen bezüglich ihrer Aussage auf sie eingeredet hätten. Die beiden sind heute nicht mehr befreundet. Warum, fragt die Richterin. „Wir haben uns distanziert“, sagt die 19-Jährige. Es habe einen Streit gegeben, der aber nichts mit dem Unfall zu tun gehabt haben soll.
Verhandlung wurde vertagt
Das Opfer selbst zeigt sich trotz der schweren Verletzungen versöhnlich. „Das ist passiert, das ist das Leben“, sagt der 37-Jährige. Er wolle der Angeklagten keine Probleme machen; „sie ist noch jung“.
Nach einer mehrminütigen Belehrung der Richterin entschloss er sich dennoch, 100.000 Euro Schmerzengeld zu fordern – mit dem Wissen, dass die Beschuldigte dementsprechend versichert ist. Ein Ansuchen des Verteidigers um eine diversionelle Erledigung des Verfahrens für die bis dato Unbescholtene wies die Richterin ab.
Um ein gerichtsmedizinisches Gutachten einzuholen, wurde die Verhandlung vertagt.
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