Unbefristetes Berufsverbot für Abtreibungsärztin

APA13724654-2 - 16072013 - WIEN - ÖSTERREICH: Jenes Haus in Wien-Neubau, in dem eine Ärztin ihre Ordination betreibt aufgenommen am Dienstag, 16. Juni 2013. Der Medizinerin wurde "die Berufsausübung mit sofortiger Wirkung" vorläufig untersagt, nachdem es nach Abtreibungen bei Patientinnen zu schweren Komplikationen gekommen war. APA-FOTO: HERBERT NEUBAUER
Ärztekammer: Bei Begehung kamen "neue Umstände" ans Tageslicht.

Es ist ein Schritt, der nur sehr selten vorkommt: Die Ärztekammer hat jener Wiener Abtreibungsärztin, in deren Praxis es wiederholt zu schweren Behandlungsfehlern gekommen sein soll, ein unbefristetes Berufsverbot erteilt. Kammerpräsident Artur Wechselberger stellte den entsprechenden Bescheid aus.

Bereits vor Tagen hatte die MA 40 ein temporäres Berufsverbot erteilt und die Ordination nach einer Begehung am Dienstag wegen „Gefahr in Verzug“ gesperrt.

Bei dieser Begehung seien „neue Umstände ans Tageslicht gekommen“, die jetzt zum Entzug der Berufsberechtigung führten, heißt es seitens der Kammer. Unter anderem habe sich gezeigt, dass die Ärztin nicht gemäß des aktuellen medizinischen Standards gearbeitet hätte. Damit seien die „Vertrauenswürdigkeit und Patientensicherheit“ nicht gegeben.

Das Pikante daran: In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Routine-Begehungen in der Praxis, die danach wegen hygienischer Mängel wiederholt vorübergehend geschlossen wurde. Mögliche Defizite in der Behandlungsqualität wurden dabei von der ÖQMed – der Ärztekammer-Stelle für Qualitätskontrolle – offenbar nicht untersucht.

Erst bei der aktuellen Begehung waren dafür zuständige gutachterliche Experten vor Ort, betont man bei der Kammer. Dafür brauche es eine rechtsgültige Grundlage. Im konkreten Fall war dies eine Strafanzeige gegen die Ärztin durch das Hanusch-Spital. Dort war eine Patientin im Juni nach einer schweren Panne im Zuge einer Abtreibung behandelt worden.

Zu spät gehandelt?

Bereits im Oktober hatte Wiens Patientenanwältin Sigrid Pilz die Ärztekammer darauf hingewiesen, dass es in der Ordination immer wieder zu Problemen komme. Pilz ist weiter überzeugt, dass die Kammer viel früher gegen die Ärztin hätte vorgehen können: „Ob Ausbildung, Ausstattung oder Aufklärung der Patienten – all das hätte die ÖQMed im Rahmen ihres Mandats untersuchen können.“

Daraus hätte man schließen können, dass in der Ordination Behandlungsfehler möglich seien.

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