Umstrittene Saudi-Schule muss doch nicht zusperren

Umstrittene Saudi-Schule muss doch nicht zusperren
Höchstgericht weist Revision des Wiener Stadtschulrates als unbegründet ab.

Eine Niederlage kassierte der Wiener Stadtschulrat im Rechtsstreit mit der „Saudischen Schule des Königreichs Saudi-Arabien“. Wollte die Behörde mit Ablauf des Schuljahres 2014/15 doch die weitere Führung der Privatschule im dritten Bezirk untersagen. Dagegen legte die „Saudi Vienna School“ jedoch Berufung ein, gegen welche wiederum der Stadtschulrat in Revision ging. Letztere wies der Verwaltungsgerichtshof nun vor Kurzem ab.

Hetze gegen Juden?

Auf den Plan gerufen hatte den Stadtschulrat ein Bericht des Nachrichtenmagazin News. Demzufolge sollte sich in einem Geschichtsbuch der Schule „ein Sammelsurium aus Weltverschwörungstheorien, Hetze gegen Juden, Israelis und abweichende Strömungen im Islam“ finden. Darum forderte der Stadtschulrat von der Privatschule eine gerichtlich beeidete Übersetzung der Lehrmaterialien ein. Da diese jedoch nicht fristgerecht vorgelegt worden sei, berief man sich auf Paragraf 6 des Privatschulgesetzes – wonach die Schule die für die Durchführung des Lehrplans notwendigen Lehrmittel zur Verfügung stellen muss – und verfügte die Schließung der Privatschule.

Nun interpretiert man den Begriff „Lehrmittel“ beim Verwaltungsgerichtshof jedoch anders als im Stadtschulrat – wo man die Ansicht vertritt, dass Bücher Lehrmittel sind. Das Gericht versteht darunter jedoch Ausstattungsgegenstände, wie z.B. Computer oder Musikinstrumente – und entschied gegen die Wiener Schulbehörde.

Dort gibt man aber nicht auf und lässt jetzt prüfen, auf welcher anderen Rechtsgrundlage besagte Schulbücher überprüft werden könnten. Sollte sich keine finden, werde man die Änderung des Privatschulgesetzes anregen, erklärt Jurist Arno Langmeier.

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