Um das Schadensrisiko zu minimieren, hatten die Eigentümer gegenüber Stadt, Wiener Linien und Bundesdenkmalamt (BDA) schon vor 1,5 Jahren auf ein statisches Gutachten bestanden. „Durchgeführt wurde aber nur eine Hauszustandsfeststellung“, sagt Hofinger. Mit der Fassade habe sich niemand beschäftigt.
Darum beauftragten die Eigentümer auf eigene Faust einen unabhängigen Gutachter – der prompt zum Ergebnis kam, dass die geplanten Sicherungsmaßnahmen und Fundamentverstärkungen an den Innenmauern nicht ausreichen, um die Fassade vor Schäden zu bewahren.
Im Gutachten heißt es unter anderem, dass die Fundamenttiefe der Außenwand entlang der Universitätsstraße unbekannt sei. Es sei „daher keinesfalls gesichert, dass die Außenwände nicht ertüchtigt werden müssen“. Ohne entsprechende Sicherungsmaßnahmen würden Risse in der Fassade drohen – unter Umständen könnten sich sogar ganze Teile daraus lösen. Auch verzogene Fenster oder Risse in den Wänden seien denkbar.
Zudem seien Bombenschäden aus dem Zweiten Weltkrieg bzw. deren Auswirkungen in der Hauszustandsfeststellung nicht dokumentiert.
Vor mehr als einem Monat informierten die Eigentümer das BDA über die neuen Erkenntnisse. Eine Reaktion stehe bis dato aber aus.
„Das Bundesdenkmalamt schaut weg“, lautet daher Hofingers Conclusio. Die Eigentümer ärgert nicht zuletzt, dass das BDA den Wiener Linien bereits im Februar per Bescheid „einen Persilschein für den Bau“ erteilt habe – „ohne statisches Gutachten und ohne uns Parteienstellung einzuräumen“. Zudem seien den Wiener Linien da noch keine entsprechenden Rechte eingeräumt gewesen.
Im BDA heißt es auf KURIER-Anfrage am Freitag dazu, die Wiener Linien hätten eine Bewilligung zum Einbau von statischen Verstärkungen im Keller – und somit eine Veränderung des Denkmals – beantragt. Der U-Bahn-Tunnel befinde sich „einige Meter unterhalb des Gebäudes“ und betreffe das Denkmal somit „nicht unmittelbar“.
Offene Fragen
Unbeantwortet lässt das BDA allerdings die Fragen, auf welcher Datengrundlage besagte Bewilligung erteilt wurde - und ob das nun von den Eigentümern vorgelegte Gutachten zur Fassade etwas an der Einschätzung der Behörde ändere. Auch, warum man bis dato nicht darauf reagierte, wird in einer schriftlichen Stellungnahme nicht begründet.
Den Eigentümern stehe es "selbstverständlich frei, im Bundesdenkmalamt auch andere oder weitergehende Maßnahmen zur Sicherung des Hauses zu beantragen".
Davon abgesehen zähle das seit 1968 unter Denkmalschutz stehende Dreifrontenhaus "zu einem der wichtigsten Bauten Otto Wagners in Wien", wird betont. Das BDA habe diverse Instandsetzungen in den vergangenen Jahrzehnten durch Förderungen unterstützt. (Die Eigentümer bestreiten das.)
Vergleich mit dem Stephansdom
Bei den Wiener Linien versucht man ebenfalls, zu beschwichtigen. Um die Standsicherheit der Fundamente aller Häuser entlang der U-Bahn-Trasse garantieren zu können, würden sehr wohl „statische Berechnungen“ durchgeführt. Falls erforderlich, würden Fundamente verstärkt.
Das Risiko für die Fassade des Hosenträgerhauses kommentiert man zwar nicht. Eine Sprecherin meint aber: „Wir haben es auch geschafft, unter dem Stephansdom eine U-Bahn zu bauen.“
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