CBD

Tütchen statt Tee: Ministerin will Cannabis nur rauchen lassen

Symbolbild: Ein Kiffer zieht an einem Joint
Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein verbietet nicht berauschende Cannabis-Produkte in Lebensmitteln und Kosmetik.

Dass die FPÖ eine Raucherfreundliche Partei ist, weiß seit dem Kippen des generellen Rauchverbots jeder. Der neueste Coup aus dem Gesundheitsministerium überrascht aber dann doch: Ministerin Beate Hartinger-Klein hat per Erlass erwirkt, dass CBD-Produkte nur noch in ihrer Reinform, also zum Rauchen erlaubt sind.

CBD ist ein Produkt aus der Cannabispflanze, dass nicht berauschend wirkt, aber eine beruhigende Wirkung haben soll. Vor allem Krebspatienten setzen auf die Wirkung und eine Studie belegte auch schon die positive Wirkung in der Behandlung von Epilepsie.

Tütchen statt Tee: Ministerin will Cannabis nur rauchen lassen

In Automaten darf das CBD weiter verkauft werden.

Aus für Handel mit CBD-Produkten

Problematisch wird es für alle Händler, die sich auf den Verkauf von CBD als Nahrungsergänzungmittel spezialisiert haben. Ab sofort dürfen sie ihre Produkte nämlich nicht mehr verkaufen. Das geht aus dem Erlass der Ministerin hervor.

Begründet wird die Entscheidung damit, dass CBD nicht als sogenanntes Novel Food zugelassen ist. Diese Genehmigung zu erlangen ist wiederum mit hohen Kosten und einem gewaltigen Aufwand verbunden. Ein tschechisches Unternehmen scheiterte vor einigen Jahren bereits an der Zulassung. Aut dem Wirtschaftsverband Cannabis Austria (WVCA) würde der Versuch einer Zulassung bis zu 500.000 Euro kosten. Mehrere europäische Produzenten prüfen derzeit, ob sie gemeinsam einen Versuch starten sollen.

Keine Hash Brownies mehr

Die Traditionskonditorei Aida hatte erst im September mit dem Verkauf von CBD-Produkten begonnen. "Wir wollten Menschen, die CBD konsumieren, den Geschmack versüßen", sagt Unternehmenssprecher Stefan Ratzenberger. Durch den Erlass könnte die Sache nun aber einen sehr bitteren Beigeschmack bekommen.

Zwar wird in dem Schreiben der Ministerin dazu angehalten, betroffene Unternehmen zunächst nur zu beraten. In weiterer Folge könnten die Produkte aber aus den Regalen beschlagnahmt und Verwaltungsstrafen verhängt werden.

Warnhinweise beim Verkauf

Stefan Wolyniec, Vorstand des WVCA: "Für die Brownies bedeutet das das Aus. Öle dürfen nur mehr in Apotheken verkauf werden. Mehrere Unternehmen prüfen aber derzeit, was das rechtlich tatsächlich für Auswirkungen hat. Das Thema ist komplex. Prinzipiell begrüßen wir aber jegliche Regulierung und sind auch froh darüber, dass der Jugendschutz jetzt sichergestellt ist."

Ähnlich wie bei Zigaretten, muss am 1. Jänner auch auf den CBD-Päckchen ein Warnhinweis vermerkt sein, dass das Rauchen gesundheitsschädlich ist.

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Peter Kolba von der Liste Jetzt: "Die Landeshauptleute werden zu einer Aktion scharf angehalten. Dieser Erlass ist absurd, besonders so kurz bevor der Prüfbericht zum Thema Medizinalhanf vorgelegt wird."

Der Gesundheitsausschuss im Parlament hatte Mitte März einstimmig beschlossen, fachliche Stellungnahmen zum Thema Medizinalhanf einzuholen. Am 1. Jänner soll die Expertise vorliegen.

Apotheken gewinnen, Trafiken verlieren

Vor allem für Schmerzpatienten könnte der Erlass teuer werden. Nachdem Cannabis-Öle auch in Shops als Nahrungergänzungsmittel verkauft wurden, schraubten Apotheken die Preise herunter. Dieser Trend dürfte sich jetzt umkehren. Insofern die Benutzer nicht einfach auf den Konsum im Tütchen umsteigen, denn der bleibt erlaubt. Was wiederum die Trafikanten ärgert.

Die Trafikanten wollen sich das Geschäft mit „sensiblen Genusswaren“ – wie es Josef Prirschl, Spartenobmann der Wirtschaftskammer (WKO), formuliert – nicht entgehen lassen. „Nach der Rechtsauffassung des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten unterliegen alle rauchbaren Produkte dem Tabakmonopol und müssen daher in den Trafiken verkauft werden.“ Das Thema ist aber vorerst vom Tisch. CBD-Gras darf weiterhin von jedem verkauft werden.

 

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