Baby in Wien totgeschüttelt: Weitere Befunde sollen Aufklärung bringen

Baby in Wien totgeschüttelt: Weitere Befunde sollen Aufklärung bringen
Weitere Befunde und das Obduktionsgutachten stehen noch aus. Die Verteidigerin der Mutter will sich vorerst nicht zum Mordverdacht äußern.

Das Wiener Landesgericht hat am Sonntag über die Eltern eines am vergangenen Dienstag gestorbenen drei Monate alten Säuglings die U-Haft verhängt. Als Haftgründe wurden Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr angenommen, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn mit.

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen die Eltern des vermutlich an den Folgen eines Schütteltraumas gestorbenen kleinen Buben wegen Mordverdachts.

Die Verteidigerin der Mutter des drei Monate alten Buben, will sich vorerst nicht zu den gegen die 26-jährige Frau gerichteten Mordverdacht äußern. "Das ist eine komplexe Frage", meinte Liane Hirschbrich am Montagnachmittag auf APA-Anfrage. Sie wolle vorerst die weiteren medizinischen Befunde und vor allem das schriftliche Obduktionsgutachten abwarten.

Wie Salzborn darlegte, machten sowohl der 29 Jahre alte Mann als auch die um drei Jahre jüngere Frau vor dem Journalrichter keine Angaben zum wider sie erhobenen Vorwurf, ihrem Sohn tödliche Verletzungen zugefügt zu haben. Der U-Haft-Beschluss, gegen den die Rechtsvertreterin der Mutter keine Beschwerde einlegte - der Vater war anwaltlich nicht vertreten -, ist bis zum 26. Februar rechtswirksam.

Die Eltern waren am vergangenen Donnerstag festgenommen und am Freitag in die Justizanstalt (JA) Josefstadt eingeliefert worden. Über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verhängung der U-Haft wurde am Sonntag entschieden.

Lebenserhaltende Geräte abgestellt

Die Mutter des Babys hatte am 3. Februar um 23.00 Uhr mit dem Säugling das Wiener AKH aufgesucht, wo unverzüglich mit der Behandlung des mutmaßlich misshandelten Säuglings begonnen wurde. Für den kleinen Buben kam aber die ärztliche Hilfe zu spät.

Er dürfte schon zum Zeitpunkt der stationären Aufnahme keine Gehirnfunktionen mehr gehabt haben. Am Dienstag wurden die lebenserhaltenden Geräte abgeschaltet und der Bub für Tod erklärt.

Das Spital alarmierte in weiterer Folge die Polizei, da sich bei dem Baby die typischerweise auf ein so genanntes Schütteltrauma hindeutenden Hirnverletzungen zeigten. Die Staatsanwaltschaft ordnete im Zuge der angelaufenen Ermittlungen die Obduktion der Leiche zur genauen Klärung der Todesursache an.

Mutter verweigert Aussage

Das schriftliche Gutachten liegt naturgemäß noch nicht vor, das Baby soll dem Vernehmen nach aber neben den Kopfverletzungen auch eine gebrochene Rippe und einen gebrochenen Arm aufgewiesen haben.

Offen und auf strafrechtlicher Sicht die entscheidende Frage ist, wer und unter welchen Umständen dem Kleinkind die letztlich tödlichen Verletzungen zugefügt hat. Die Mutter hat dazu bisher von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, der Vater soll vor der Polizei angegeben haben, er könne sich die Verletzungen seines Sohnes nicht erklären.

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