Tiefe Einblicke in die Herrengarderobe

Im Großteil der FitInn-Filialen wird in den Herrengarderoben gefilmt – allerdings nur schemenhaft. Die Kunden nehmen es gelassen. Und seither, so betonen Firmensprecher, gebe es kaum noch Diebstähle.
Fitness-Kette darf mit Erlaubnis der Datenschutzkommission filmen – zum Schutz der Kunden.

Der erste Hinweis zu den Überwachungskameras findet sich noch vor dem Zugang. Wer zum Empfang des FitInn in der Edelsinnstraße in Wien-Meidling kommt, wird gefilmt. "Zur Sicherheit der Mitarbeiter", wie Marketing-Leiter Simon Hudelist betont.

Eine weitere Kamera findet sich beim Zugang zum Solarium – hier sind auch Nicht-Mitglieder unterwegs. Die nächste ist beim Stiegenaufgang montiert – auf dem Weg zur Garderobe. Selbst in der Garderobe wird gefilmt – zumindest bei den Herren. Die Damen genießen die Anonymität.

Genehmigt

Die Datenschutzbehörde hat das zugelassen. Unter der Voraussetzung, dass nur schemenhaft gefilmt wird. "Uns geht es nicht um einen Einblick in die Intimsphäre unserer Gäste. Es geht ums Eigentum unserer Kunden", sagt Hudelist. Die Besucher des Fitnesscenters haben zumindest keine Probleme damit. "Das ist mir wurscht", erklärt ein Mann. Die – nicht überwachte – Umkleidekabine lässt er links liegen.

Der Grund für die Überwachung: "Es gab Übergriffe auf unsere Mitarbeiter, Spinde wurden aufgebrochen und es gab Konfrontationen in den Garderoben", erklärt Hudelist. Selbst Bad-Armaturen wurden abmontiert und Hanteln gestohlen. "Seit wir die Kameras haben, geht das alles in Richtung Null."

Wann und wie die Überwachung genutzt wird, ist klar geregelt. "Die Aufzeichnungen dürfen nur 48 Stunden gespeichert werden. Und nur der Datenschutz-Beauftragte darf im Beisein der Exekutive das Material sichten. Und das auch nur im Anlassfall", schildert Hudelist.

Die Räumlichkeiten zur Videoüberwachung seien versperrt. "Für den Zugang braucht man ein eigenes Passwort. Da kommt kein Unbefugter rein." Das Videosystem hat sich die Fitness-Kette einiges kosten lassen. Allein die Überwachung, die es im Großteil der 26 Standorte gibt, kostete pro Studio 20.000 bis 25.000 Euro.

Die Kunden würden positiv reagieren. Sie werden – abseits der Hinweis-Kleber – auch in den Vertragsbedingungen darauf hingewiesen. "Wenn man den Kunden erklärt, warum das so ist, ist das kein Problem."

622 Anträge

Im vergangenen Jahr wurden 622 Anträge auf Registrierung einer Videoüberwachung bei der Datenschutzbehörde eingebracht. "Davon wurden 412 registriert, in 62 Fällen wurde die Registrierung abgelehnt. Die übrigen Fälle sind noch in Bearbeitung", erklärt Matthias Schmidl, der stellvertretende Leiter. Video-Überwachungen sind es auch, die bei der Datenschutzbehörde am häufigsten kontrolliert werden.

Die Fälle der Behörde betreffen aber nicht nur Videoüberwachungen. So gab es etwa eine Rüge für einen Tiroler Bürgermeister, der für eine selbst finanzierte Volksbefragung die Wählerevidenz-Daten verwendet hat. Abgelehnt wurde das Begehr eines IT-Geschäfts, das seine Kunden beim Betreten mit biometrischen Daten identifizieren wollte. Klare Worte fand man auch für Autofahrer, die in ihrem eigenen Fahrzeug eine Kamera installieren wollten, um so bei Unfällen ein Beweismittel zu haben – zur Überwachung auf öffentlichen Straßen, so urteilte die Behörde, sind Privatpersonen nicht befugt.

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