Terror-Prozess: Das Live-Tickern ist verboten

Journalisten sollen nicht mittippen dürfen - die Gewerkschaft hält dies für "höchst problematisch".
Mutmaßlicher IS-Dschihadist ab Donnerstag vor Gericht.

Über den ersten Strafprozess gegen einen mutmaßlichen Dschihadisten aus den Reihen der Terror-Miliz "Islamischer Staat" am Donnerstag darf nicht via Live-Ticker berichtet werden. Die Anordnung kommt von der zuständigen Richterin, wie der Sprecher des Landesgerichts Krems, Richard Simsalik, dem KURIER erklärt. Eine Begründung für den Schritt blieb die Richterin schuldig.

Über einen Live-Ticker kann jeder in Echtzeit Satz für Satz der Verhandlung folgen. Online-Reporter tippen mit. Die Form der Berichterstattung ist ein Grenzfall, denn das Gesetz verbietet zwar Ton- und Bildaufnahmen von der Verhandlung. Die Online-Liveberichterstattung in Textform ist in der Strafprozessordnung (§ 228 Abs. 4) gar nicht erwähnt – sie gab es zum Beschlusszeitpunkt noch gar nicht.

Der Richterin ist sie ein Dorn im Auge. Zeugen könnten vor ihrem Auftritt am Handy mitlesen, was ihr Vorgänger ausgesagt hat. Allerdings fehlt den Juristen das gesetzliche Portfolio, den Einsatz von Laptops zu unterbinden. Thomas Spreitzer, Sprecher des Wiener Straflandesgerichts: "Es gibt keine offizielle Regelung." Mit einer Ausnahme: Im Rahmen seiner Funktion als Sitzungspolizei kann ein Richter das Live-Tickern wegen Verdachts der Zeugenbeeinflussung untersagen, heißt es im Justizministerium. Auf diese Ausnahme berufe man sich im Fall Z., sagt Simsalik. Ein generelles Verbot gebe es am Landesgericht Krems nicht, hält er fest.

"Problematisch"

Der Präsident der Journalistengewerkschaft, Franz C. Bauer, hält die Entscheidung für "höchst problematisch". Der Maßstab für die Beschränkung von Freiheitsrechten müssten die "Verhältnismäßigkeit und die Effizienz der Maßnahmen" sein. Beides treffe nicht zu, da das Verbot leicht zu umgehen sei. "Mit einer Verzögerung von zehn Sekunden kann jeder aus dem Saal rausgehen und mit einem Zeugen reden."

Die Vorberichterstattung zum Prozess alarmierte Staatsanwälte. Die zuständige Behördenleiterin bezeichnete ihre Erwähnung in einem Artikel als "Kriegserklärung". Die Vereinigung der Ankläger verständigte sich darauf, in den Terrorfällen anonym bleiben zu wollen. Sie baten den Justizminister, sie in der Medienarbeit zu unterstützen.

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