Temporäre Halteverbote: Wann Autofahrer zahlen müssen - und wann nicht

Temporäre Halteverbote: Wann Autofahrer zahlen müssen - und wann nicht
Zahlreiche temporäre Halteverbote, etwa durch Baustellen, machen das Parken im Sommer zum Spießrutenlauf. Die wichtigsten Fragen und Antworten für Autofahrer.

Wer ein Auto sein Eigen nennt, aber keinen Garagenplatz hat, ist mit der Problematik höchstwahrscheinlich vertraut: Während der Sommermonate wird fleißig gebaut. Und gerade in Städten werden gefühlt täglich neue Halte- und Parkverbotsschilder aufgestellt, die das Entstehen weiterer Baustellen verkünden.

Doch ist man als Autobesitzer verpflichtet, regelmäßig zu kontrollieren, ob das eigene Fahrzeug in einem derartigen neu ausgeschilderten Parkverbot steht? Was tun, wenn man etwa auf Urlaub ist und das gar nicht kontrollieren kann? Der KURIER hat die wichtigsten Fragen mit der in Wien für die Parkraumüberwachung zuständigen Magistratsabteilung (MA) 67 geklärt.

Wie lange darf man ein Auto auf dem selben Parkplatz stehen lassen? Gibt es hierfür eine zeitliche Begrenzung?

Nein, es gibt keine Begrenzung. „Auf einem legalen Parkplatz können Sie parken, so lange Sie wollen“, erklärt der Sprecher der MA 67. Auch wenn man zum Beispiel einen Monat auf Urlaub ist, ist das kein Problem.

Ist man als Autobesitzer verpflichtet, in gewissen Abständen Kontrollgänge zum Auto zu machen? Nämlich, um zu sehen, ob der Wagen in einem plötzlich aufgestellten Halte- und Parkverbot steht?

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