Teilbedingte Haft für Platzstürmer beim Wiener Derby im Herbst 2024
Die Angeklagten beim Prozess wegen schwerer gemeinschaftlicher Gewalt nach Platzsturm und Gewalttätigkeiten beim Wiener Derby Rapid-Austria.
Am Freitag ist ein Mann, der sich im Herbst 2024 am Platzsturm beim Wiener Derby im Allianz-Stadion beteiligt hatte, am Wiener Landesgericht zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Schöffensenat befand ihn schuldig, an schwerer gemeinschaftlicher Gewalt teilgenommen zu haben. Er fasste eine sechs Monate lange unbedingte und zwölf Monate lange bedingte Haftstrafe mit einer Probezeit von drei Jahren aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Staatsanwältin Kristina Kamauf verzichtete auf Rechtsmittel, der Verurteilte beanspruchte seine Bedenkzeit von drei Tagen. Für die Dauer der Probezeit ordnete die Richterin Bewährungshilfe an. Zudem gilt für denselben Zeitraum ein österreichweites Stadionverbot für alle Matches in der ersten und zweiten Bundesliga, alle Spiele des ÖFB-Cups, alle internationalen Begegnungen mit österreichischer Beteiligung und alle Nationalmannschaftsspiele. Auch Freundschaftsspiele sind vom Stadionverbot mitumfasst.
Verteidigerin forderte Freispruch
Verteidigerin Pia Kern hatte zuvor auf Freispruch plädiert, da ihr Mandant zwar auf dem Spielfeld gewesen sei, aber um die Lage zu deeskalieren und die aufgebrachten Rapidler zu besänftigen. "Er hat keine Tätlichkeiten gesetzt" und sich der Gruppe nicht in dem Wissen, dass Straftaten verübt werden würden, angeschlossen.
Die Richterin widersprach in der Urteilsbegründung: "Am ganzen Verhalten war überhaupt nichts Kalmierendes", sagte sie. "Klatschen kann man nur als Zustimmung sehen", interpretierte sie die auf den Stadionkameras aufgezeichneten Gesten des Platzstürmers. "Milderungsgründe gibt's keine", fügte sie hinzu. Der Mann ist neunmal einschlägig vorbestraft. Ziel sei es, "dass Sie spüren, dass man sich nicht so aufführen kann bei Fußballmatches", schloss sie. Die Geltendmachung von Ansprüchen zur Schadensgutmachung des SK Rapid Wien sowie die zweier verletzten Polizisten verwies sie auf den zivilrechtlichen Weg.
Der Verurteilte hatte an jenem Tag Geburtstag und seine Familie mit ins Stadion genommen, um ihr laut eigener Aussage zu zeigen, dass das Wiener Derby zu Unrecht als Hochrisikospiel gelte. Als es zum Platzsturm kam, sei er deswegen wütend geworden. "Früher war ich bei sowas mittendrin, aber da wollte ich schlichten", hatte er bei einem vorangegangenen Verhandlungstag gesagt.
Klauß: "Mein Job ist es, die Mannschaft zu schützen"
Zuvor hatte der damalige Rapid-Trainer Robert Klauß als Zeuge ausgesagt. Als er damals mit seiner Mannschaft nach dem 2:1-Sieg gegen die Austria eine Runde durch das Allianz-Stadion drehte, eskalierte die Situation. Zahlreiche Rapidler stürmten auf den Platz, der nicht rechtskräftig Verurteilte klopfte Klauß auf den Rücken. Diese und weitere Gesten seien "nicht aufstachelnd" gewesen, sagte Kern. Die Verteidigerin des Mannes hatte den Ex-Trainer als Entlastungszeugen beantragt.
"Ich kann dazu nichts sagen", sagte Klauß. Es sei plötzlich unruhig und chaotisch geworden. "Menschen sind aufs Spielfeld gestürmt", erinnerte er sich. "Wir haben gemerkt, dass wir so schnell wie möglich in die Kabine reinmüssen", erläuterte er und fügte hinzu: "Mein Job ist es, die Mannschaft zu schützen", alles andere könne er nicht bewerten. "Man merkte, hier passiert etwas, was normalerweise nicht passiert und was auch nicht passieren sollte." Für ihn persönlich sei die Situation allerdings nicht bedrohlich gewesen.
Ursprünglich 22 Angeklagte
Staatsanwältin Kamauf legte den ursprünglich 22 Angeklagten unter anderem schwere gemeinschaftliche Gewalt (§ 274 StGB), aber auch Widerstand gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung zur Last. So wurden unter anderem mehrere Polizisten und Fans verletzt. 15 bisher Unbescholtene kamen seit dem Prozessauftakt am 12. März mit einer Diversion davon. Sie mussten je 150 Euro an Verfahrenskosten und jeweils 50 Euro an symbolischer Schadensgutmachung an den SK Rapid sowie an einen verletzten Polizisten zahlen, die sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen hatten. Zudem wurden für sie umfassende zweijährige Stadionverbote verhängt. Vier Angeklagte wurden zu bedingten Freiheitsstrafen zwischen drei und 14 Monaten verurteilt, ein 30-Jähriger fasste 18 Monate teilbedingt aus.
Der Prozess wird am 13. April gegen den letzten verbleibenden Angeklagten fortgesetzt. Er sieht sich als Opfer einer Verwechslung, eine Zeugin soll ihn entlasten.
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