Taxler überfuhr Fußgänger: "Es hat sich nichts mehr bewegt"

David Husslik (re.) mit Anwalt Kreiner
720 Euro Strafe für Taxifahrer. Er will den auf der Straße liegenden Familienvater für eine Eisenstange gehalten haben

Der 59-jährige Taxifahrer will das, was ihm am 5. Mai 2017 gegen ein Uhr früh auf der Laxenburgerstraße in Wien unter die Räder gekommen war, für eine Eisenstange von der nahen Baustelle gehalten haben. Er fährt seit 23 Jahren Taxi und sei nicht davon ausgegangen, dass da jemand liegt. Es habe sich, im Blick in den Rückspiegel, "nichts mehr bewegt." Er sei gläubig und hätte einen Menschen nie auf der Straße liegen gelassen.

Ein Zeuge berichtet beim Prozess im Bezirksgericht Favoriten, er habe ein "grausliches Geräusch" gehört, "als ob etwas gebrochen worden sei." Der Wagen sei "hochgesprungen", aber der Taxler sei einfach weiter gefahren. Er wurde später ausgeforscht.

Der Sachverständige hat das Unglück mit einer Puppe rekonstruiert, er konnte sie aus 40 Metern Entfernung erkennen. Den Bremsweg des Taxlers errechnete der Gutachter mit 20 m, ein rechtzeitiges Stehenbleiben wäre sich also locker ausgegangen.

Zehn Tage Koma

Und das Opfer? David Husslik wachte erst im Spital auf. "Zehn Tage war gar keine Reaktion", sagt seine Frau. Der 30-Jährige kann sich nur noch erinnern, dass er damals etwas trinken war, dann muss er am Heimweg auf der Fahrbahn gestürzt (oder eingeschlafen) sein. Beide Schultern und das Becken waren gebrochen, er hatte ein schweres Schädelhirntrauma, einen Milz- und einen Leberriss. Den rechten Arm kann der Kellner nicht mehr heben, also auch kein Tablett mit Gläsern tragen.

Husslik hat drei Kinder. "Wenn der kleine Sohn am Spitalsbett steht und sagt: ’Papa, steh wieder auf!’, dann kann man nicht aufgeben", sagt der 30-Jährige. Sein Anwalt Florian Kreiner fordert von der Versicherung des Taxlers 60.000 Euro Schadenersatz.

Er bekommt zunächst vom Strafrichter symbolische 1000 Euro zugesprochen. Der Taxler – auch er hat drei Kinder – wird wegen fahrlässiger Körperverletzung und Im-Stich-Lassen eines Verletzten zu 720 Euro Geldstrafe verurteilt.

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