Tägliche Gesetzesänderungen bringen die Polizei ans Limit

Tägliche Gesetzesänderungen bringen die Polizei ans Limit
Die Rechtslage ändert sich ständig, die Polizei muss sich anpassen. Der KURIER erklärt, was man nun darf und was verboten ist.

Stellen Sie sich vor, es würde sich von einem Tag auf den anderen die komplette Rechtschreibung ändern. Niemand wüsste mehr, welche Worte korrekt sind, geschrieben würde aber trotzdem. So ähnlich dürfte es gerade der österreichischen Polizei ergehen. Für sie änderte sich aber nicht die Rechtschreibung, sondern die Covid-19-Gesetzesmaterie – und das fast täglich. Da den Überblick zu behalten, was noch erlaubt ist und was nicht, ist schwierig. Vielleicht lässt sich damit auch die extrem hohe Anzahl von Anzeigen wegen der Covid-19-Gesetzgebung erklären. Allein in Wien werden pro Tag Hunderte Anzeigen erstattet, weil etwa der Sicherheitsabstand von einem Meter nicht eingehalten wird. Ebenso viele Gesetzesverletzungen wurden am vergangenen Wochenende in Tirol verzeichnet. In Kärnten sind es derzeit rund 50 pro Tag. Eine Anzeige kann übrigens bis zu 3.600 Euro kosten.

Vermehrt Polizeikontrollen am Osterwochenende

Ab Dienstag sollen Polizisten anstatt Anzeigen auch Organstrafmandate ausstellen dürfen. Aber: „Es gibt in dieser Sache immer noch keinen Erlass. Wir müssen selbst abwarten, in welcher Form das dann praktiziert werden soll“, sagt Patrick Maierhofer, Sprecher der Wiener Polizei.

Anwälte raten, jede einzelne Anzeige zu beeinspruchen. Viele der Anzeigen dürften – ob der vielen neuen Variationen im Gesetz – nämlich zu Unrecht erfolgt sein. Wie die Justiz die Masse dieser Einsprüche jedoch abarbeiten will, steht in den Sternen. Schließlich hängen jetzt schon ein Großteil der wichtigen Prozesse in der Warteschleife und die Anzeigen müssten von Fall zu Fall alle einzeln behandelt werden.

Doch war darf man eigentlich?

Abstand halten!

Prinzipiell gilt es in allen Lebenssituationen mindestens einen Meter Abstand zu halten. Das muss auch so sein, wenn man eine Schutzmaske trägt. Eine Ausnahme gilt aber auch hier: Ist man mit Personen unterwegs, die im gleichen Haushalt leben, muss der Abstand nicht eingehalten werden. Die Polizei kann dann per Aufnahme der Personalien aber überprüfen, ob wirklich dieselbe Meldeadresse vorliegt.

Fünf Personen sind erlaubt!

Am meisten Unsicherheit herrschte in den vergangenen Wochen darüber, wie viele Personen man eigentlich treffen darf. Nach einem erneuten Erlass von Gesundheitsministers Rudolf Anschober (Grüne) steht seit Kurzem fest: Es dürfen fünf Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben an einem Treffen in einem geschlossenen Raum teilnehmen. Das Problem ist nur, wie kommen die Leute in diesen geschlossenen Raum? Öffentliche Flächen dürfen eigentlich nur zu wichtigen Zwecken, wie Einkaufen, betreten werden. Erlaubt wäre ein Treffen aber, wenn man sich innerhalb eines Wohnhauses trifft.

Sie dürfen zu Ihrem Zweitwohnsitz fahren!

Fahrten zum Zweitwohnsitz sind erlaubt, wenn man dazu das eigene Auto benutzt und nur mit Personen des eigenen Haushalts unterwegs ist.

Sport und der Aufenthalt im Freien sind erlaubt!

Laut der Arbeiterkammer Wien ist die Rechtslage in diesem Fall eindeutig, was den Aufenthalt an öffentlichen Orten im Freien betrifft: Wer sich draußen aufhält, für den gibt es keine zeitlichen Beschränkungen. Man darf sich alleine oder gemeinsam mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren an öffentlichen Orten im Freien aufhalten. Gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Beim Sport sollte man vorsichtig sein und riskante Sportarten meiden - durch die bei einem Unfall ein Spitalsbett belegt werden könnte.

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