25 statt erlaubter 80 km/h: E-Scooter-Fahrer auf Südosttangente unterwegs

25 statt erlaubter 80 km/h: E-Scooter-Fahrer auf Südosttangente unterwegs
In der Nacht auf Sonntag wurde ein E-Scooter-Fahrer auf der Südosttangente gesichtet. Wie ist das - mit den strengen Regeln in Wien - überhaupt möglich?

Anna Perazzolo

Rasermeldungen gibt es in der Zeitung dauernd. Aber wie wäre es ausnahmsweise mit der gegenteiligen Schlagzeile? „Verkehrsschnecke auf Südosttangente mit 25 statt 80 km/h unterwegs.“

Irgendwie nicht ganz so spannend, wenn man den wichtigsten Aspekt außen vor lässt: Der junge Mann, der da in der Nacht auf Sonntag vor sich hinschlich, stand auf einem E-Scooter. Nicht einmal auf seinem eigenen, sondern auf einem klassischen grünen Leih-E-Scooter, wie man sie in Wien eben kennt.

Von der Gefahr einmal abgesehen, mitten in der Nacht spärlich beleuchtet auf einer mehrspurigen Autobahn mit so einem Gefährt unterwegs zu sein, stellt sich doch die Frage: Wie ist das überhaupt möglich?

In Wien werden Leih-E-Scooter seit 2023 doch strenger kontrolliert. Es gibt „Langsam-Fahr-Zonen“, in denen das Tempo automatisch gedrosselt wird. Und noch wichtiger: Die „Sperrzonen“, in denen das Fahren und Parken technisch unmöglich gemacht wird. Was ist damit?

Falsche Verortung

Ein kurzer Anruf beim betreffenden Scooter-Verleiher zeigt das Problem: Das GPS-Signal ist nicht genau genug. Das heißt, es wird nicht zu hundert Prozent erkannt, wo sich der E-Scooter-Fahrer befindet. „Er kann auch fehlerhaft verortet werden“, sagt ein Sprecher der Verleihfirma.

Rund um die Autobahnen gebe es in der Stadt Infrastruktur, die die E-Scooter-Fahrer nutzen dürfen. Würde man die Autobahnen also sperren, würde auch ein Teil der nutzbaren Radwege unbrauchbar gemacht. „Das ist auch der Grund, warum wir Stadtautobahnen weltweit nicht technisch sperren.“ Man verlasse sich auf den „Menschenverstand“, heißt es. Der scheint aber genauso zu versagen wie das GPS-Tracking.

Und zwar nicht nur hierzulande. Auch in den USA gebe es solche Fälle, sagt der Sprecher. Die betreffenden Fahrer werden von der Nutzung ausgeschlossen – sobald sie bekannt werden. Wie oft das passiert, bleibt fraglich.

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