StVO-Änderung geplant: Bund will Straßen für Fußgänger freigeben
Die grüne Wiener Vizebürgermeisterin Birgit Hebein bekommt mit ihrem Vorhaben, in der Corona-Krise Straßen für Fußgänger freizugeben, offenbar Unterstützung aus der Bundesregierung: Wie der KURIER aus gut informierten Kreisen erfahren hat, hat die grüne Umweltministerin Leonore Gewessler eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung vorbereitet.
Am Freitag soll sie im Nationalrat beschlossen werden - und zwar im Rahmen eines großen Covid-19-Pakets. Hintergrund der Maßnahme ist, auf der Straße Platz für Fußgänger zu schaffen. Viele Gehsteige seien zu eng, um den corona-bedingten Sicherheitsabstand von einem Meter einzuhalten. Daher soll es künftig möglich sein, dass Fußgänger auf die Straße ausweichen.
Die Stoßrichtung der geplanten Änderung dürfte in Richtung teilweiser Sperren von Straßen oder temporärer Begegnungszonen gehen. Letztere wollte Birgit Hebein ab Freitag in fünf Wiener Straßen umsetzen, Bürgermeister Michael Ludwig lehnte das aber vorerst ab.
Zur Erinnerung: In einer Begegnungszone dürfen Autolenker und Radler nach wie vor fahren - allerdings lediglich mit maximal 20 km/h. Und: Fußgänger dürfen die gesamte Fahrbahn nutzen.
Konkrete Vorbereitungen für eine temporäre Variante gab es in der Florianigasse im 8. Bezirk - der KURIER berichtete. Auch für die Alliiertenstraße in der Leopoldstadt und die Schopenhauerstraße in Währing - beides grünes regierte Bezirke - sollten vorübergehend Begegnungszonen werden, teilten die Wiener Grünen am Donnerstag in einer Aussendung mit.
Gewessler bestätigt Pläne
Im Ö1-Mittagsjournal bestätigte Ministerin Gewessler die geplanten Änderungen. Künftig solle es möglich sein, Straßen komplett oder Teile davon zu sperren. Denn: "Abstandhalten ist gerade im dicht bebauten Gebiet nicht so leicht möglich." Welche Straßen dafür in Frage kommen, sollen die Städte und Gemeinden laut Gewessler selbst entscheiden.
Laut Aussendung aus dem Büro Gewessler sehen die Änderungen der StVO vor, dass Städte und Gemeinden durch Verordnung auf einzelne Straßen und Straßenabschnitte die Fahrbahn dauernd oder auf bestimmte Zeit für Fußgänger freigeben kann. Das ist aber nur dann möglich, wenn dies aufgrund der Maßnahmen gegen Covid-19 erforderlich ist. Zudem geht das nur dann, wenn keine erheblichen Interessen am ungehinderten Fahrzeugverkehr entgegenstehen. Bisher war es so, dass für den Verkehr gesperrte Straßen auch für Fußgänger gesperrt waren. Auf den dann betroffenen Straßenabschnitten sind Zufahrten, etwa zu Garageneinfahrten, sowie das Fahrradfahren weiterhin erlaubt. Die Änderungen sollen für die Corona-Krise zeitlich begrenzt sein.
Angesprochen auf die Debatte zwischen Grünen und SPÖ in der Hauptstadt sagt Gewessler: „Ich bin in die Wiener Diskussion nicht eingebunden. Ich schaffe nur die Grundlagen, dass es leichter möglich ist".
Ludwig "nicht dezidiert dagegen"
Aus dem Büro von Wiens Bürgermeister Michael Ludwig heißt es, dass man die geplante Änderung nicht dezidiert ablehne, aber derartige Maßnahmen genau prüfen müsse. Nachsatz: "Man muss das nicht unbedingt vorantreiben, es gibt andere Prioritäten."
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