Streit um Abriss der alten AKH-Kliniken
Wieder einmal sorgt ein Bauprojekt bei den Wiener Spitälern für heftige Debatten. Diesmal geht es um das AKH bzw. die MedUni Wien, die auf ihrem Areal im 9. Bezirk dringend benötigte moderne Forschungsgebäude für 800 Mitarbeiter errichten will.
Dem Neubau müssten allerdings zwei historische Gebäude weichen: Die ehemalige Interne Klinik und die frühere Kinderklinik. Errichtet um 1910 vom Ringstraßen-Architekten Emil von Förster, verfallen sie seit Jahren vor sich hin. Denkmalschutz besteht für die beiden Bauten allerdings keiner.
AKH will historische Gebäude abreißen
Nun hat das AKH laut Medienberichten ein Abriss-Ansuchen bei den zuständigen Behörden eingebracht. Das ruft Denkmalschützer auf den Plan: „Es besteht überhaupt kein Zweifel daran, dass die Förster-Gebäude schützenswert sind“, sagt Markus Landerer vom Verein Initiative Denkmalschutz. Er kritisiert auch, dass die Bauten seit Jahrzehnten dem Verfall preisgegeben werden. „Schon 2006 hat das Kontrollamt den schlechten baulichen Zustand kritisiert. Dabei ist der Eigentümer gesetzlich verpflichtet, für einen guten Zustand seiner Gebäude zu sorgen.“ Laut Landerer sei es aber durchaus denkbar, die Kliniken zu sanieren und wenn schon nicht für die Forschung, dann zumindest für Büros zu nutzen.
Kurioses Detail: Die erst seit Kurzem gültige neue Bauordnung könnte dem AKH noch einen Strich durch die Rechnung machen. Demnach muss bei Gebäuden, die vor 1945 errichtet wurden, vor einem Abriss zwingend eine Begutachtung durch die MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) erfolgen. „Was für private Eigentümer gilt, muss auch für die Stadt gelten. Sie soll mit gutem Beispiel vorangehen“, fordert Landerer.
Siegfried Gierlinger, Technischer Direktor des AKH, verteidigt den geplanten Abriss: „Schon vor 30 Jahren, als auf diesem Areal das neue AKH entstand, war man sich einig, dass man die alten Gebäude nicht weiterverwendet“, betont er zum KURIER. Schon in den vergangenen Jahrzehnten hätten daher einige historische Klinik-Bauten neuen Gebäuden Platz machen müssen. Und bereits 1987 hätte das Bundesdenkmalamt festgestellt, dass es kein zwingendes Interesse der Allgemeinheit gebe, die verbliebenen Gebäude zu erhalten. Eine Adaptierung der Gebäude für Forschungszwecke sei nicht möglich, sagt Gierlinger.
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