Straßenstrich: Streit ums Gesetz

Straßenstrich: Streit ums Gesetz
Mit 1. November gilt das neue Prostitutionsgesetz. Hauptziel ist die Trennung von Straßenstrich und Wohngebiet. Doch was ist ein Wohngebiet?

Das neue Prostitutionsgesetz tritt mit 1. November in Kraft. Hauptziel der Novelle ist die Trennung von Straßenstrich und Wohngebiet. Die Opposition kritisierte die "schwammige" Formulierung des Begriffs Wohngebiet. Die rot-grüne Stadtregierung beschloss daraufhin mit dem neuen Prostitutionsgesetz einen Abänderungsantrag, um die Definition des "Wohngebietes" zu präzisieren.

Im Entwurf wurden Wohngebiete ursprünglich als Flächen definiert, "welche mehrheitlich mit Gebäuden bebaut sind, die offensichtlich Wohnzwecken dienen, einschließlich aller Straßen, Parks und sonstiger öffentlicher Flächen, die innerhalb von Wohngebieten liegen oder ihnen benachbart sind".

In der Praxis hätte dies einen all zu großen Interpretationsspielraum gelassen: Ob in den Gebäuden entlang einer Straße jemand wohnt, hätten der Freier und die Prostituierte selbst beurteilen müssen. Jetzt wurde doch noch der Flächenwidmungsplan als Kriterium aufgenommen. Wortwörtlich: "Als Wohngebiet gelten jedenfalls Flächen, für die im Flächenwidmungsplan die Widmungen Wohngebiet, Gemischtes Baugebiet, Kleingartengebiet oder Gartensiedlungsgebiet ausgewiesen sind."

Im Gesetz ist auch eine Bewilligungspflicht für Bordelle verankert. Wer eines eröffnen will, braucht einen Genehmigungsbescheid. Geprüft werden baurechtliche Vorschriften und die Zuverlässigkeit des Betreibers. Eine offene Haftstrafe von über einem Jahr bzw. sozialversicherungsrechtliche Verstöße sind Gründe für eine Untersagung. Bestehende Lokale haben ein Jahr für die Prüfung Zeit.

Neu ist auch die Bestrafung von Freiern (bis zu 500 Euro), die im Wohngebiet Kontakt mit Prostituierten aufnehmen.

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