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Grob fahrlässige Tötung: Neuer Gutachter in Verfahren gegen Hebamme

Es kommt zu einer Neuauflage des Prozesses.
++ ARCHIVBILD ++ Kinder

Im Verfahren gegen jene Hebamme in Wien, die im Februar 2025 wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt worden war, hat das Landesgericht ein neues Gutachten in Auftrag geben lassen. Die Neuauflage des Prozesses - das Oberlandesgericht Wien (OLG) hatte das Urteil aus dem vergangenen Jahr heuer aufgehoben - verzögert sich damit. Wie Sprecherin Christina Salzborn der APA erklärte, solle ein neuer Sachverständiger Fragen klären, die vom Senat am OLG aufgeworfen worden waren.

Wie Salzborn sagte, sei der gynäkologische Sachverständige bereits Mitte Mai bestellt worden. Wann mit einem Ergebnis zu rechnen sei, steht noch nicht fest. Bei der Einholung des neuen Gutachtens handelt es sich um einen durchaus unüblichen Vorgang.

Urteil aufgehoben

Die Staatsanwaltschaft Wien hatte die 43-Jährige damals für den Tod eines Mädchens verantwortlich gemacht, das im September 2023 fünf Tage nach der Geburt in einem Wiener Spital gestorben war. Das Landesgericht verurteilte sie dann zu 15 Monaten bedingter Haft. Nach einem Rechtsmittel der Frau hob das Oberlandesgericht (OLG) jedoch im heurigen März das Urteil auf.

Die Angeklagte habe im Rahmen einer Hausgeburt „die gebotene Handlungspflicht“ außer Acht gelassen und dadurch den Tod des Babys bewirkt, hieß es im Strafantrag. Das Erstgericht kam nach dem Beweisverfahren und zwei die Angeklagte belastenden Sachverständigengutachten zum selben Ergebnis. Der Verzicht auf eine Kardiotokographie (CTG) bei der gebärenden Mutter und die laut Gericht zu spät erfolgte Verlegung der Frau in ein Spital nach erfolgten Komplikationen wurden ihr als den Tatbestand der grob fahrlässigen Tötung erfüllende Sorgfaltsverstöße ausgelegt.

Hebamme wies Vorwürfe zurück

Die Angeklagte hatte jegliches ihr unterstellte Fehlverhalten zurückgewiesen. Hinsichtlich ihrer Herangehensweise an das Thema CTG meinte die Hebamme: „Wenn ich das Gefühl habe, ich brauch' ein CTG, ist die Frau nicht für eine Hausgeburt.“ Sie bestritt auch, zu spät auf die Notfallsituation reagiert zu haben: „In Summe war die Verlegung (ins Spital, Anm.) zügig.“

Die Mutter des Mädchens war im März 2023 an die mit Hausgeburten bereits erfahrene Hebamme herangetreten. Die Ärzte hatten der Schwangeren mit Nachdruck von einer Hausgeburt abgeraten. Vor bzw. bei ihrer ersten Niederkunft im Jahr 2020 war Schwangerschaftsdiabetes aufgetreten, außerdem hatte es in Zusammenschau mit der Uterusstruktur und der Plazenta Probleme gegeben, was einen Kaiserschnitt nötig machte.

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