Standler bekämpfen Marktordnung vor dem Höchstgericht

Ab 1. Oktober gelten für Wiens Märkte neue Regeln.
Mit Inkrafttreten der neuen Marktordnung am 1. Oktober bekommt der Verfassungsgerichtshof mit der Materie zu tun.

Der Unmut der Wiener Marktsstandler mit der am 1. Oktober in Kraft tretenden neuen Marktordnung ist weiterhin groß. Einige Nachjustierungen der Stadt gegenüber dem heftig kritisierten Ursprungsplan - was etwa die Kernöffnungszeiten oder die Vertragsbefristungen betrifft - gehen den Branchenvertretern nicht weit genug. Deshalb ist zurzeit eine Verfassungsklage in Vorbereitung, wie der KURIER aus gut informierten Kreisen erfuhr.

Kern der Klage dürfte der von den Marktstandlern kritisierte "Eingriff ins Eigentumsrecht" sein. Zudem hätte die rot-grüne Stadtregierung ihre Kompetenzen überschritten, meinen Unternehmer. Zum Beispiel beim Rauchverbot - "das ist eindeutig Bundes- und kein Landesgesetz", sagt ein Betroffener.

Beim Verein "Zukunft Wiener Märkte" will man den Gang zum Verfassungsgerichtshof zwar nicht offiziell bestätigen. Laut Obmann Christian Pöhl, der auf dem Naschmarkt ein Spezialitätengeschäft betreibt, durchforsten die Anwälte des Vereins aber gerade die überarbeitete Fassung der Marktordnung nach möglichen Nachteilen für die Branche.

"Kompromiss"

Die für Märkte zuständige Stadträtin, Ulli Sima (SPÖ), ist "mehr als verwundert über die Klagsankündigung". "Wir haben mit den Vertretern der Standler und mit dem Verein lange verhandelt, es gab einen breiten Kompromiss und viele Zugeständnisse der Stadt. Die Standler haben die Marktordnung begrüßt", sagt Sima zum KURIER. Klar sei, "dass bei einem Kompromiss niemand 100 Prozent seiner Vorschläge umsetzen" könne.

Wie berichtet, gibt es aufgrund der massiven Standler-Proteste einige Änderungen. Unter anderem Lockerungen bei den Zeiten, zu denen die Unternehmer fix offen haben müssen. Der Montag entfällt nun, die Aufsperrpflicht gilt aber von Dienstag bis Freitag von 15 bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 12 Uhr. Nachjustiert wurde auch bei den Befristungen: Anstatt auf 15 Jahre kann ein Pächter den Stand nun auf 20 Jahre weitergeben. Neu ist auch, dass die Gebäude an Kinder und Enkelkinder "vererbt" werden dürfen. Das absolute Rauchverbot in Innenräumen kommt dagegen wie ursprünglich vorgesehen.

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