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Wiener Galeristin jahrelang gestalkt: Mann wird eingewiesen

Der 60-Jährige ist krank, doch eine Behandlung lehnt er ab. Dem Opfer schickte er sogar Nacktbilder.
++ THEMENBILD ++ GERICHT / VERHANDLUNGSSAAL

Über Jahre verfolgte ein 60-Jähriger eine Galeristin aus Wien. Nun ist Schluss damit. Beim Prozess am Freitag im Landesgericht wurde der Mann in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Betroffene selbst quittierte die Entscheidung so:  „Das ist ein Justizskandal, Sie haben gerade mein Leben zerstört.“ 

Eindeutige Bilder

Seit 2023 tauchte der Bezieher einer Invaliditätspension regelmäßig in der Galerie der Frau auf. Zudem schickte er anzügliche Nachrichten. „Ich habe jegliche Kommunikation mit ihm ganz klar abgelehnt. Er hat unsere Galerie manchmal wochenlang regelmäßig angerufen, diese Anrufe waren extrem unangenehm und wir haben uns als Team wirklich gefürchtet“, sagte die Frau am Freitag als Zeugin vor dem Schöffensenat aus. 

„Ich will mit euch allen schlafen“

Er hatte in den Jahren rund 50 Mails an die öffentliche Mailadresse der Galerie geschickt, darunter zuletzt auch Nacktbilder oder Nachrichten wie „Ich will mit euch allen schlafen“.

„Er hat sich nicht an das Hausverbot gehalten, wir wollten ihn nicht sehen und wir wollten seine Kunst nicht sehen. Je ablehnender wir waren, desto intensiver sind seine Besuche geworden“, hieß es seitens der Zeugin. Als der 60-Jährige im Dezember 2025 erneut die Galerie aufgesucht hatte, wurde die Polizei alarmiert. 

Um den Mann vor Ort zu behalten, ging die Frau ein Gespräch mit ihm ein. Dort zeigte er ihr alle Nachrichten, die er ihr gesendet hatte. Die Frau filmte das Handy ab. „Er hatte unzählige Nahaufnahmen von mir, collagiert in irgendwelchen Posen und auch Fotos von meinen Kindern“, sagte sie aus.

„Bin nicht krank“

Laut dem beigezogenen psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann liegt bei dem Betroffenen ein chronisch psychoaffektiver Zustand vor. Der Mann sei zurechnungsunfähig und würde sich vehement gegen psychopharmakologische Behandlung wehren, erläuterte Hofmann. „Ich nehme die Medikamente nicht, weil ich gesund bin. Ich bin nicht krank, ich habe ein ausgezeichnetes Wahrnehmungsvermögen“, zeigte sich der 60-Jährige uneinsichtig.

Das Gericht folgte der Argumentation des Experten, dass von einer Unterbringung nicht abgesehen werden könne, da von dem Mann eine Gefahr ausgehe. Es müsse ohne im Maßnahmenvollzug gewährleistete therapeutische Maßnahmen mit weiteren Straftaten gerechnet werden, begründete der Richter die Entscheidung. 

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