Stadtrechnungshof: „Wettbewerb eingeschränkt“

Stadtrechnungshof: „Wettbewerb eingeschränkt“
Die Kontrollbeamten kritisieren die Ausschreibung für einen Gemeindebau. Diese sei so spezifisch gewesen, dass nur die GESIBA daran teilnahm

Die Wohnanlage "Wildgarten" in Meidling ist der zweite Gemeindebau der neuen Generation. Davor hatte sich die Stadt Wien 15 Jahre lang aus dem Wohnbau zurückgezogen. Die 2021 fertiggestellte Anlage umfasst 123 Wohnungen mit insgesamt 7.500 m2 Wohnfläche. Nun hat der Stadtrechnungshof (StRH) das Projekt geprüft.

Ausgeschrieben wurde es 2015 von der WIGEBA, einer Enkeltochter von GESIBA und Wiener Wohnen; mit der Abwicklung der Ausschreibung beauftragte sie eine unabhängige Anwaltskanzlei – „auch aus der Überlegung, dass sich die GESIBA als Bieterin am Vergabeverfahren beteiligen sollte“, wie es im RH-Bericht heißt. Tatsächlich war es nur die GESIBA, die sich am Vergabeverfahren beteiligte. So etwas hat immer eine schlechte Optik.

Nur ein Bewerber

"Die WIGEBA erklärte gegenüber dem StRH Wien, dass sie keine Schritte getätigt sowie keinerlei Informationen im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren erlangt hatte, die zu einem möglichen Wettbewerbsvorteil für die GESIBA geführt hätten", heißt es im Bericht. Der Rechnungshof weist an dieser Stelle ohne weiteren Kommentar "auf die Personenidentität der Geschäftsführung bzw. des Vorstandes sowie der Prokuristin bzw. der Prokuristen der WIGEBA und der GESIBA" hin.

In der ersten Verfahrensstufe ("Betreuungsdienstleistung") hatten sich zwar rund 20 interessierte Unternehmen die Teilnahmeunterlagen zusenden lassen, letztlich gab jedoch nur die GESIBA einen Teilnahmeantrag ab. In der zweiten Stufe ("Planungs- und Betreuungsleistung") gab es 30 Interessenten, aber wieder nur einen Bewerber – richtig: die GESIBA.

Der Rechnungshof kritisiert in diesem Zusammenhang, dass die Architekturleistungen nicht gesondert ausgeschrieben wurden; dies hätte "den potenziellen Bieterinnen- bzw. Bieterkreis deutlich vergrößert".

Fazit: "Die Kombination aus Ingenieurleistungen sowie Leistungen der Hausbetreuung und Hausverwaltung war sichtlich so spezifisch gehalten, dass sich außer der GESIBA keine andere Bieterin bzw. kein anderer Bieter am Vergabeverfahren beteiligt hatte." In den Augen des Stadtrechnungshofs widerspreche diese "unkonventionelle Vorgehensweise" zwar nicht dem Bundesvergabegesetz, allerdings wurde aus seiner Sicht "der potenzielle Bieterkreis und somit der Wettbewerb eingeschränkt".

Risse im Beton

Auch Baumängel werden im Bericht erwähnt. Sowohl in der Fundamentplatte als auch bei den Balkonen zeigten sich Risse im Beton, die saniert werden mussten. Bei einer Überprüfung durch den StRH im Jahr 2023 wurden keine Schäden mehr festgestellt.

Umstritten sind Form und Höhe der Schadensabgeltung. Die Schadenshöhe belief sich in Summe auf 99.769 Euro; warum die WIGEBA von den betreffenden Unternehmen jedoch nur 65.115 Euro einforderte, kann der RH „nicht nachvollziehen“.

Die WIGEBA konnte das nur teilweise erklären. „Unabhängig von der Klärung des Verschuldens sei am 21. Juni 2021 bei einer Besprechung mit allen Beteiligten vereinbart worden, die Schadenssumme zu dritteln. Die anteiligen Kosten der WIGEBA würden sich auf 19.782,68 Euro belaufen.“

Weitere Prüfberichte befassen sich mit den von „base – homes für students“ betriebenen Studentenheimen, mit der Wirtschaftsagentur Wien oder mit der Bewirtschaftung der „Copa Beach“ (vormals „Copa Cagrana“) auf der Donauinsel.

Stadtrechnungshof: „Wettbewerb eingeschränkt“

Bei der Prüfung des "Copa Beach" an der Neuen Donau wurde unter anderem bemängelt, dass in einem Fall versehentlich zu wenig Pacht verrechnet wurde

Zu wenig Pacht

Bei Letzterer gab es zwar Kritik – unter anderem wurde in einem Fall versehentlich zu wenig Pacht verrechnet. Insgesamt aber hätten sich die Einnahmen „über den Betrachtungszeitraum hinweg positiv entwickelt“.

Die für die Copa zuständige MA 45 (Wiener Gewässer) war auch Gegenstand eines anderen Prüfberichts; dieser betraf die „Jungbaumpflege“. Erfreuliche Ergebnis: Im Prüfzeitraum 2013 bis 2021 mussten nur 12,6 Prozent der Jungbäume ersetzt werden. Zum Vergleich: 2022 hatte der StRH in einem Prüfbericht zu Wiener Wohnen festgestellt, dass dort knapp 40 Prozent der Jungbäume wieder absterben.

Am Dienstag kommender Woche werden die Berichte dem Stadtrechnungshofausschuss vorgelegt.

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