Stadt will Verkauf von Sozialwohnungen nicht genehmigen

Stadt will Verkauf von Sozialwohnungen nicht genehmigen
Stadträtin Gaal sieht in den Gutachten zum Verkauf des Trägers WBV-GFW "gewichtige Bedenken"

Im Streit um den Verkauf der Wohnbauvereinigung GFW (vormals WBV-GÖD) reagiert jetzt die Stadt Wien. Wie berichtet hat es beim Kauf des Bauträgers (er gehörte ursprünglich der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst) mit seinen rund 3000 Sozialwohnungen durch eine Firma des Unternehmers Christian Hosp, einen Geschäftspartner des Heumarkt-Investors Michael Tojner, zahlreiche Unstimmigkeiten gegeben. 

Nach einer Klarstellung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) im Frühjahr prüft derzeit die Stadt, ob das Geschäft rechtmäßig zustande gekommen ist. „Die Stellungnahmen von Revisionsverband (Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen) und von der Finanzbehörde beinhalten gewichtige Bedenken gegen die Anteilsübertragungen. Wir warten noch die Stellungnahme der Genossenschaft ab, aber nach momentanem Stand werde ich der Wiener Landesregierung vorschlagen, die Genehmigung zu den Anteilsübertragungen zu versagen“, sagt nun die zuständige Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) zum KURIER. Zuletzt hatte auch schon Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou (Grüne) angekündigt, dem Verkauf der Sozialwohnungen nicht zuzustimmen. Das könnte nun die Folge haben, dass der Verkauf rückabgewickelt wird.

Wie berichtet, gab es rund um die Transaktion zahlreiche Ungereimtheiten. Experten und Behörden hatten kritisiert, dass gemäß WGG bei der zuständigen Behörde, der MA 50, eine Genehmigung hätte eingeholt werden müssen. Zudem sei Hosp dem Baugewerbe zuzurechnen und hätte laut Gesetz keinen gemeinnützigen Wohnbauträger erwerben dürfen. Letzterem hatte Hosp bis zuletzt widersprochen. 

Vor allem die FPÖ hatte in den vergangenen Monaten immer wieder versucht, die Verantwortung des fragwürdigen Immo-Deals der SPÖ, Gaal und ihrem Vorgänger als Wohnbaustadtrat Michael Ludwig zuzuschieben. Gaal weist das entschieden zurück: „Die Stadt Wien war niemals Eigentümerin bzw. Verkäuferin der WBV-GÖD, die Wiener Landesregierung ist lediglich Aufsichtsbehörde. Alle Handlungsmöglichkeiten, die der Stadt Wien durch das WGG zur Verfügung standen, wurden zeitgerecht genutzt. Denn bis zur Klarstellung durch den Bundesgesetzgeber im April 2018 war es rechtlich strittig, ob auch mittelbare Anteilsübertragungen überhaupt der gesetzlichen Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde unterliegen."

Die Stadträtin geht ihrerseits mit der FPÖ ins Gericht: „Ich kann nachvollziehen, dass die FPÖ von den eigenen Versäumnissen auf Bundesebene ablenken will: Denn sie wäre dringend gefordert, den steigenden Mieten entgegen zu wirken und das undurchsichtige Mietrecht auf Bundesebene endlich zu reformieren."

Für die Mieter der Wohnungen hätten die jüngsten Entwicklungen keine Auswirkungen, betont Gaal:  "Sie bleiben weiterhin in denselben Mietverträgen, für sie ändert sich nichts.“ 

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