Stadt Wien verlängert Vertrag mit E-Scooter-Betreibern
Der 14-Jährige wurde vom E-Scooter gezerrt, der Täter fuhr damit davon.
Gefühlt steht immer noch an jeder Ecke ein E-Scooter im Weg. Nur stimmt dieses Gefühl nicht mit den Tatsachen überein. Das zeigen die aktuellen Daten der Stadt. Durch das im Sommer 2023 eingeführte Maßnahmenpaket scheint sich die Situation rund um die E-Scooter deutlich verbessert zu haben.
Gab es im Juli 2023 noch 4.527 Beanstandungen und im Oktober 2023 sogar 7.284 Beanstandungen, hat sich die Zahl vor allem im vergangenen Jahr im dreistelligen Bereich stabilisiert, meist um die 350 Beanstandungen pro Monat. Im heurigen Jahr ist die Zahl dann noch weiter gesunken, mit dem Höchstwert von 158 Beanstandungen im März, heißt es aus dem Büro von Planungsstadträtin Ulli Sima (SPÖ).
Ein Erfolg, den die Stadt Wien feiert: Sie zieht die Verlängerungsoption der ursprünglichen Ausschreibung. Heißt übersetzt: Die Verträge mit den zwei Betreibern – Voi und Lime – werden um ein Jahr verlängert. Erst im nächsten Jahr soll demnach neu ausgeschrieben werden.
400 Abstellflächen
Erst vor drei Jahren ist das System der Leih-E-Scooter auf neue Beine gestellt worden. Unter anderem wurde das Abstellen der Geräte am Gehsteig verboten, gekennzeichnete Parkplätze wurden geschaffen und sowohl die Zahl der E-Scooter in der Stadt als auch die Zahl der Betreiber reduziert. Statt 9.000 E-Scooter im Jahr 2019 gibt es mittlerweile nur noch 400 E-Scooter, die von zwei Betreibern verliehen werden.
Zudem wurden die Kontrollen verstärkt. Die Betreiber müssen seitdem mit Ordnern dafür sorgen, dass die E-Scooter sachgemäß abgestellt werden. Außerdem kontrollieren Mitarbeiter der Parkraumüberwachung die Einhaltung der Regeln.
Erhöht wurden außerdem die Strafen, die beim falschen Abstellen drohen. Statt 25 Euro müssen die Betreiber nun 50 Euro bezahlen. Ob sie diesen Betrag an die Kundinnen und Kunden weiterverrechnen steht ihnen frei.
Technische Anforderungen
Sperrzonen und Langsamfahrzonen – also Orte, an denen das Einfahren technisch verhindert oder verlangsamt wird – wurden eingerichtet, die Anforderungen an die technische Ausstattung der E-Scooter wurden ausgeweitet. Mittlerweile müssen die E-Scooter nicht nur ein Nummernschild, sondern auch Blinker, zwei Bremsen und ein akustisches Warnzeichen aufweisen. Erfreut über die Entwicklung zeigt sich die zuständige Stadträtin Sima: „Unsere vielen und strengen Maßnahmen wirken.“ Gleichzeitig kündigt sie an: „Wir werden natürlich dranbleiben.“
Nachgeschärft wurden die Regeln zuletzt aber vom Bund. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht etwa vor, dass E-Scooter-Fahrer unter 16 Jahren einen Helm tragen müssen.
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