Stadt Wien schafft die Vergnügungssteuer ab

Vergnügen wird jetzt steuerfrei
Forderung der Wirtschaft wird erfüllt. Zuletzt massiver Rückgang der Einnahmen.

Eine der umstrittensten Steuern ist Geschichte: Wien schafft die Vergnügungssteuer ab. Darauf hat sich die eigens dafür eingesetzte Arbeitsgruppe geeinigt, ist aus Rathaus-Kreisen zu hören.

Im Büro der zuständigen Finanzstadträtin Renate Brauner (SPÖ) will man die Entscheidung noch nicht bestätigen. Zum Thema gibt die Stadträtin jedenfalls heute, Mittwoch, eine Pressekonferenz gemeinsam mit SP-Vizeklubchefin Tanja Wehsely und dem grünen Wirtschaftssprecher Peter Kraus.

Mit der Abschaffung der Steuer kommt die Stadt einer Forderung der ÖVP und der Wirtschaftskammer nach. "Sie ist nur mehr eine Bagatellsteuer und kostet mehr, als sie einbringt", hatte zuletzt etwa Markus Grießler, Obmann der Kammer-Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, kritisiert.

Bereits im Koalitionsabkommen 2015 hatte die rot-grüne Regierung beschlossen, sämtliche Steuern hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit und Wirtschaftsfreundlichkeit zu überprüfen.

Aus gutem Grund nahm man sich dabei auch die Vergnügungssteuer vor: Nach dem Verbot des Kleinen Glücksspiels im Vorjahr waren deren Erlöse massiv gesunken: Lagen sie 2014 noch bei rund 52,2 Millionen Euro, waren es 2015 nur mehr 4,3 Millionen Euro.

Zudem nahm die Eintreibung der Steuer mitunter kuriose Auswüchse an. So musste Electro-Swing-Pionier Parov Stelar nachträglich knapp 10.000 Euro an Vergnügungssteuern abliefern, weil ein Magistratsbeamter eines seiner Konzerte 2011 als "Publikumstanz" bewertet hatte (der KURIER berichtete). Der Fall beschäftigte bis zum heurigen Sommer die Gerichte und sorgte österreichweit für Schlagzeilen.

Publikumstanz

Die Kategorie Publikumstanz macht den mit Abstand größten Teil der Einnahmen aus der Vergnügungssteuer aus. Betroffen sind davon so gut wie alle Lokale mit Tanzflächen (z.B. Diskotheken), aber auch Ballveranstaltungen. Die Betreiber müssen in der Regel 15 Prozent der Eintrittspreise abführen. Die Steuer wird aber auch bei Film-Vorführungen, sportlichen Wettkämpfen oder Striptease-Vorführungen fällig.

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