Sporthalle Venediger Au: Wiener Grüne wollen Anzeige erstatten
Seit Monaten erhitzt die geplante "Sport&Fun Halle" bei der Venediger Au die Gemüter in der Leopoldstadt. Zum einen wird um das Grün gefürchtet, zum anderen kritisieren vor allem die Grünen die Intransparenz, die vonseiten der Stadt Wien rund um das Projekt herrscht. Bereits im Juli vermutete Bernhart Seitz (Grüne), stellvertretender Bezirksvorsteher, einen "Trick der Stadt". Denn - so seine damalige Vermutung - die aktuelle Flächenwidmung verbiete den Bau der Halle.
Um die Vermutung zu bestätigen, beauftragten die Grünen ein Rechtsguten beim Umweltrechtsexperten Lorenz Riegler, das am Freitag von Seitz und dem grünen Planungssprecher Kilian Stark präsentiert wurde. Rieglers Einschätzungen liegen dem KURIER nun vor. "Es ist davon auszugehen, dass die Baubewilligung in gesetzeswidriger Weise erteilt wurde" ist im Gutachten zu lesen.
Laut Flächenwidmungs- und Bebauungsplan darf auf dem Areal keine temporäre Halle gebaut werden. Aus diesem Grund wurde für die geplante Halle eine Ausnahmebewilligung erteilt. Demnach darf dort ein temporärer Bau - befristet auf fünf Jahre - entstehen. Riegler kritisiert in seinem Gutachten, dass "die Sporthalle nicht für einen bloß vorübergehenden Bestandvorgesehen, sondern auf Dauer angelegt ist".
Ausnahmegründe nicht bekannt
Außerdem bezweifelt er, dass die Ausnahmebewilligung rechtens war, da die "Ausnahmegründe strengen Kriterien" unterliegen. Das könne aber nicht belegt werden, weil ihm der Bescheid nicht übermittelt wurde und in "der Öffentlichkeit objektivierbare und im Sinne der Judikatur anerkannte Ausnahmegründe nicht bekanntgeworden sind".
Die Grünen wollen nun Konsequenzen ziehen. Die Leitung der Baupolizei Wien (MA 37) soll bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen "Verdachts auf Amtsmissbrauch" angezeigt werden. Außerdem werde eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft eingereicht. Sowohl die Baupolizei Wien als auch Vizebürgermeisterin Kathrin Gaál (SPÖ) werden aufgefordert, die Bautätigkeit sofort einzustellen.
Was passiert nach der temporären Regelung?
Auch nach den bewilligten fünf Jahren soll die Halle übrigens bestehen bleiben: Die Baupolizei (MA 37) bestätigte dem KURIER bereits im Juli den Erhalt des Antrags zur Flächenwidmungsänderung. Wenn die neue Flächenwidmung beschlossen wird, werde die befristete in eine dauerhafte Bewilligung umgewandelt. Wenn diese nicht bewilligt werde, muss das Gebäude wieder abgerissen werden. Das sei aber "unwahrscheinlich", hieß es damals von der Baupolizei.
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