Umstrittene Sport- und Funhalle: Rechtsgutachten für die Venediger Au

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Die Grünen wollen die 15 Millionen teure Halle mit allen Mitteln aufhalten. Ein „Rechtsgutachten zur mutmaßlich illegalen Verbauung“ wurde beauftragt.

„Wir wollen dem Ganzen ein Ende setzen, hier geht es um Stadt-Grünraum“, sagt der stellvertretende Bezirksvorsteher Bernhard Seitz (Grüne) aus dem 2. Bezirk. Konkret geht es um den Bau der Sport- und Fun-Halle auf dem Gelände des ehemaligen Sportareals in der Venediger Au. Die neue Halle wird gebaut, weil die alte dem neuen Busterminal weichen muss. Der KURIER berichtete.

Angekündigt hatte Seitz dieses Rechtsgutachten beim Spatenstich Mitte Juli. Anwesend waren damals Sportstadtrat Peter Hacker (SPÖ) und Bezirksvorsteher Alexander Nikolai (SPÖ), während Anrainer hinter dem Zaun protestierten. Der Vorwurf der Grünen: Der Umbau sei illegal. Denn laut Flächenwidmung für „Erholungsgebiete Sport und Spielplätze“ darf man nur dort bauen, wo auch früher das Häuschen des Jugendsportareals stand. Das kleine Häuschen wurde aber abgerissen, der Bau der neuen, viel größeren Halle aber schon begonnen.

Baupolizei sah "triftigen Grund"

Das wurde bewilligt nach Paragraf 71 der Bauordnung. Dieser besagt, dass man auf Grünflächen bauen darf, wenn es einen guten Grund gibt. Und wenn der Bau nur temporär ist. Also zum Beispiel, wenn ein Zirkus sein Zelt aufstellt. Im Falle der Venediger Au wurde das Fehlen der Sport- und Fun-Halle von der Baupolizei als „triftiger Grund“ eingeschätzt.

Diese müsse ersetzt werden. Und dafür soll bald die temporäre Bewilligung für fünf Jahre in eine dauerhafte umgewandelt werden. „Im unwahrscheinlichen Fall, dass die neue Widmung nicht beschlossen wird, müsste das Gebäude entfernt werden“, sagt Baupolizei-Chef Gerhard Cech.

Laut einem Artikel der Straßenzeitung Augustin gab es 2017 einen ähnlichen Fall: Ein Würstelstand wurde in einer Grünzone in der Nähe von Baustellen als Nahversorger aufgebaut. Als die Baustellen weg waren, musste auch der Würstelstand wieder weg. Die Bewilligung sei ein „Machtinstrument der Stadt“ schrieb der Augustin. Architekturwettbewerb braucht es für so etwas nicht, eine Prüfung auf Ortsbildverträglichkeit durch die MA 19 (Stadtgestaltung) reicht laut Cech. Die Widmung werde von der Stadtteilplanung (MA 21B) zur Einsichtnahme aufgelegt, vom Gemeinderat beschlossen.

70 Grad am Parkplatz

Für die Grünen ist die Versiegelung einer Grünzone tragisch. Laut Meteorologe Simon Tschanett nimmt eine Grünfläche Feuchtigkeit und Hitze auf. Während ein Parkplatz 70 Grad misst, hat eine unversiegelte Fläche immer die jeweilige Lufttemperatur – das kühlt die Umgebung. Ob das auch in der Venediger Au in Zukunft so ist – die Halle soll begrünt werden –, kann aber erst dann und nur mit einer Mikroklima-Untersuchung bestimmt werden, sagt Tschanett.

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