So ein Theater: Bekannter Kulturschaffender bestohlen

So ein Theater: Bekannter Kulturschaffender bestohlen
29-jähriger räumte Wohnung des Mannes aus und muss nun zehn Monate ins Gefängnis; nicht rechtskräftig.

Diese Premiere hätte sich der bekannte Kulturschaffende gerne erspart: Dienstagfrüh hatte er einen Termin im Landesgericht für Strafsachen in Wien. Allerdings nicht als Angeklagter, sondern als Opfer. Der Mann war bestohlen worden. Ein 29-Jähriger mit fünf Vorstrafen, hätte sie eigentlich reinigen sollen, während der Kulturschaffende einige Wochen weg war. Das machte er zu gründlich. Später waren elf Uhren im Wert von rund 18.000 Euro, 500 Euro Bargeld, ein Elektroschrauber, eine Festplatte und hochwertige Kopfhörer weg.

"Wie blöd kann man sein?", fragt die Richterin. "Da können Sie gleich einen Zettel mit Ihrem Namen hinterlassen." "Ich war so beeindruckt von den Sachen. Ich habe keine Kopfhörer gehabt oder einen Akkuschrauber. Oder gute Uhren", erklärt der gebürtige Bosnier mit österreichischer Staatsbürgerschaft. Fünf Vorstrafen gehen bereits auf sein Konto. Zuletzt war er Kellner.

Uhren verschenkt

Drei Uhren, so der Angeklagte, habe er weitergeschenkt. Andere Sachen ließ er im Auto liegen. "Ich bin ratlos", sagt die Richterin. Die Uhren sind jedenfalls weg.

Als der Kulturschaffende seinen Auftritt hat, staunt die Richterin: "Sie sind es doch!", strahlt sie den Mann an. Der ist allerdings weniger erfreut. "Ich will mich eigentlich nicht dazu äußern, ich will das nicht öffentlich machen." Der Angeklagte entschuldigt sich bei ihm. "Es tut mir leid. Ich werde den Schaden wieder gut machen." Das kommt beim Opfer an. "Ja? Ok. Alles gut."

18.000 Euro muss er innerhalb von zwei Wochen an den Kulturschaffenden überweisen. Außerdem verurteilt ihn die Richterin zu zehn Monaten unbedingter Haft; nicht rechtskräftig. "Das ist eine milde Strafe. Ich glaube Ihnen, dass Sie das nicht mehr tun werden." Die Staatsanwältin ist da weniger optimistisch. Sie gibt keine Erklärung ab. "Hoffen Sie, dass das Urteil rechtskräftig wird. Sonst können Sie nur beten. Alles Gute!", gibt die Richterin dem Mann noch auf den Weg.

Kommentare