Sigi Maurer sammelt am ersten Tag 50.000 Euro Spenden
Im Prozess gegen Sigi Maurer wurde letzte Woche ein für viele überraschendes Urteil gesprochen: Die Ex-Grünen-Abgeordnete wurde wegen übler Nachrede für schuldig befunden und muss für erlittene Kränkung des Klägers 4.000 Euro zahlen. Weiters wurde sie zu einer unbedingten Strafe von 150 Tagsätzen je 20 Euro verurteilt (insgesamt 3.000 Euro). Maurer meldete volle Berufung an, ebenso der Anwalt des Bierlokal-Besitzers, Adrian Hollaender.
Am Montagvormittag trat Maurer nun in einer Pressekonferenz vor die Medien. Das Thema: "Nächste Schritte im Kampf gegen Hass im Netz". Dabei bekräftigte sie: "Ich gebe natürlich nicht auf, ich kämpfe weiter". Das tue Maurer aber nicht nur in ihrem Namen, denn "es gibt insgesamt ein großes Problem." Nach dem Urteil hätten ihr weit über tausend Menschen geschrieben, die sich solidarisch und empört zeigten. Und auch das Thema Spenden kam auf.
Sigi Maurer zu Hass im Internet
Crowdfunding-Projekt
"Bis jetzt habe ich gesagt, dass ich keine Spenden sammle, solange ich nicht verloren habe", meinte Maurer. Nun, nach dem ersten Urteil, will sie aber "die Solidarität annehmen und Spenden einsammeln". Gemeinsam mit Caroline Kerschbaumer, vom Verein ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit), präsentierte Maurer daher ein Crowdfunding-Projekt, mit dem Geld gesammelt werden soll. Ein "Rechtshilfefonds gegen Hass im Netz". Das Ganze wird über die Plattform respekt.net abgewickelt. Innerhalb weniger Stunden sind bereits mehr als 43.000 Euro gespendet worden.
Das erste Ziel: 50.000 Euro, das Gesamtziel liegt bei 100.000 Euro. Dieser Betrag wurde bereits am Montagabend erzielt- Die Finanzierungsfrist endet am 15. April 2019. Maurer ist bewusst, dass das "sehr viel Geld ist". Sie möchte aber nicht nur für sich selbst sammeln, sondern "für alle anderen Betroffenen, damit wir Klagen finanzieren können." Wie Kerschbaumer auch erklärt, sollen mit dem Geld jene Fälle unterstützt werden, bei denen grundsätzlich eine Möglichkeit zu klagen besteht, bei denen die Betroffenen auch bereit sind, weitere Schritte zu unternehmen und bei denen auch eine realistische Chance auf Erfolg besteht. In der Sache von Sigi Maurer gehe es auch darum, einen Präzedenzfall zu schaffen.
Warten auf das schriftliche Urteil
Die weiteren Schritte im Prozess gegen sie lässt Maurer derweil offen. "Wir warten auf die schriftliche Ausfertigung des Urteils", erklärt Maurer. "Dann kommt es an den Oberlandesgerichtshof und wird dort zugeteilt. Wir rechnen eher nicht damit, dass das noch heuer sein wird. Zudem "wissen wir nicht, inwieweit es sich auswirkt, dass der Richter meines Prozesses die Protokolle an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat, da er davon überzeugt ist, dass der Kläger gelogen hat. Das wird uns also noch länger beschäftigen."
Sowohl Maurer als auch Kerschbaumer streichen aber heraus, dass es ihrer Ansicht nach eine Gesetzesänderung braucht. "Das ist aber nicht trivial, ich habe keinen fertigen Gesetzesentwurf in der Tasche. Das ist ein sehr komplizierter Bereich." Kerschbaumer betonte: "Wir fordern einen gesetzlichen Schutz der menschlichen Würde." Zivilrechtliche Klagen kosten viel Geld und seien für Betroffene daher oft keine Option. Diese Lücke gelte es zu schließen.
Jedenfalls gab es zuletzt auch Stimmen aus der Politik, die eine Änderung anregten. Justizminister Josef Moser ( ÖVP) sieht zwar vorerst keinen Grund für eine Anlassgesetzgebung, ortet aber dennoch Lücken im Gesetz. Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß fordert eine bessere gesetzliche Handhabe gegen "Frauenhass im Netz".
Das Projekt "Rechtshilfefonds gegen Hass im Netz" auf respekt.net
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