Siemens-Äcker: Anrainer hoffen auf Höchstgerichte

Die Bürgerinitiative fordert eine UVP - bis dato vergeblich.
Im Kampf gegen die „überdimensionale Bebauung“ der Siemens-Äcker fordern Nachbarn eine UVP.

Bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) wollen Helmut Sommerer und andere Nachbarn der Siemens-Äcker gehen, um vor deren Bebauung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu erwirken. Bis dato biss die Bürgerinitiative damit ja auf Granit. Zu klein seien die einzelnen Bauabschnitte auf dem 27 Hektar großen „Europan“-Areal und eine innere Erschließungsstraße gebe es auch nicht, lautete stets die Begründung. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die UVP nicht für notwendig erachtete, ist nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mit der Materie befasst. Wobei sich der Optimismus der Anrainer vor der Entscheidung in Grenzen hält.

Sommerer und 94 weitere Beschwerdeführer seien nicht per se gegen die Bebauung der 8,2 Hektar großen Siemens-Äcker (Bauabschnitt eins) durch die Sozialbau und acht weitere Bauträger, betonen sie. Aber „ans Siedlungsgebiet angepasst“ müsse diese sein. Rund 1200 Wohnungen und 35 Meter hohe Wohntürme vor der Gartentür seien jedoch genau das Gegenteil davon. Zudem fehle jegliches Verkehrskonzept. Und nun werde trotz ausstehenden VwGH-Beschlusses und „ungeachtet geschützter Tierarten“ auch noch mit dem Bau begonnen.

Zauneidechsen, sieben verschiedene Fledermausarten und Hamster können die Bagger nicht aufhalten. Ebenso wenig wie die Angst der Anrainer ums Grundwasser. Mit Wissen der Baupolizei würden die Bauträger Gebäude ins Grundwasser setzen und so einen Rückstau zu den Kellern der Nachbarn riskieren. „Wer hilft uns, wenn das passiert?“, fragt Sommerer.

Angst ums Grundwasser

Diese Grundwasserströmungen seien bei der Baubewilligung kein Thema gewesen, erklärt der stellvertretende Leiter der Baupolizei, Bernhard Gutternigh. Die Bauträger seien aber verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit es nicht zu Verschlechterungen für die Anrainer komme.

Bei der Sozialbau verweist man auf ein freiwillig erstelltes hydrologisches Gutachten, demzufolge es zu keiner Beeinträchtigung der nachbarschaftlichen Liegenschaften komme. Zudem habe man den Anrainern angeboten, das Gutachten auf Sachverständigenebene zu erörtern. Der Termin sei von den Vertretern der Bürgerinitiative jedoch nicht wahrgenommen worden.

Und auch die Wiener Umweltanwältin Andrea Schnattinger bezweifelt, dass die Keller der Nachbarn Schaden nehmen könnten. Ein von ihr bestellter Ziviltechniker habe in das hydrologische Gutachten der Sozialbau Einblick genommen und deren Einschätzung bestätigt.

Die Existenz geschützter Arten vor Ort bestätigt sie. „Darum gab es ein Naturschutzverfahren, bei dem Maßnahmen, wie das Anlegen eines Biotops für die Zauneidechsen, vorgeschrieben wurde.“ Streng geschützte Tiere, wie etwa Ziesel, gebe es auf dem Areal aber nicht.

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