Siedler können nicht vor ihren Häusern parken
Egal, ob es stürmt, regnet oder schneit – Michaela Strobls Weg in die Arbeit beginnt mit einem Fußmarsch. Ihr Auto steht einen halben Kilometer entfernt. Nicht, weil in der Nordrandsiedlung so wenig Parkplätze direkt vor der Haustür zur Verfügung stehen. Sondern, weil die Straßen neben der U1-Endstation Leopoldau von 9 bis 12 Uhr Kurzparkzone sind. Sehr zum Ärger jener Anrainer, die keine eigene Einfahrt haben. Sie suchen die Schuld beim Bezirksvorsteher.
Konkret geht es um Thayagasse, Möllplatz, Aistgasse und Lafnitzgasse. Mit Eröffnung der U1-Station kamen Pendler aus NÖ, die sämtliche Haupt- und Nebenstraßen zuparkten. Um der Dauerblockade entgegenzuwirken, wurde die zeitlich begrenzte Parkraumbewirtschaftung in Betracht gezogen. Allerdings, erzählt Gottfried Krause, Sprecher des Siedlervereins, habe Bezirkschef Heinz Lehner (SP), ein „Pickerl für Anrainer“ in Aussicht gestellt, „um uns die Sache schmackhaft zu machen“.
Davon kann aber keine Rede sein: Die Kurzparkzone kam, besagte Ausnahmegenehmigung nicht. Dem überwiegenden Teil der Anrainer ist das egal, gibt Krause zu: „Weil sie private Einfahrten haben. Nur die Wenigsten haben ein Problem. Dass sie nicht vor ihrer Haustür parken können, interessiert niemanden.“
Was Krause zudem kritisiert: „Die Kurzparkzone ist schlecht gekennzeichnet.“ Der Eindruck entsteht auch beim KURIER-Lokalaugenschein. Denn fast jeder Wagen, der innerhalb der gebührenpflichtigen Zone parkt, hat einen Strafzettel an der Windschutzscheibe.
„Wunschdenken“
Für den SP-Bezirksvorsteher sind die Parksünder allerdings selber schuld – „die riskieren es einfach, weil nicht täglich kontrolliert wird.“ Seiner Meinung nach gibt es genügend Hinweisschilder auf die Kurzparkzone – „sogar zusätzliche“.
Über eine Ausnahmegenehmigung für Anrainer sei zwar geredet worden, erklärt Lehner, „ich habe das aber nie in Aussicht gestellt.“ Das sei Wunschdenken, denn Anrainerparken wäre „nur möglich, wo es auch ein Parkpickerl gibt“. Das rot-grüne Mantra wird von Juristen des Verkehrsministeriums allerdings bestritten.
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