Nach Shitstorm: Ein Hassposter muss für alle zahlen

Symbolbild Polizeieinsatz
Beschimpfter Polizist muss laut OGH nicht alle Beteiligten selbst ausfindig machen.

Folgende Worte samt Video auf Facebook  kommen einen Mann nun teuer zu stehen: „Lasst dieses Gesicht des Polizisten um die Welt gehen. Dieser Polizist eskalierte bei der Demo in Innsbruck. Ein 82-jähriger unschuldiger Mann wurde zu Boden gerissen, verhaftet, und stundenlang verhört. Dieser Polizist ist schuldig.“ 

Der Mann hatte das Video, in dem der erwähnte Polizist zu erkennen ist, auf Facebook geteilt und sich damit an einem Shitstorm gegen den Beamten beteiligt.  

Tatsächlich war Polizist bei der Amtshandlung nur Teil der Absperrkette gewesen  und hatte bei der Amtshandlung an dem 82-Jährigen gar nicht teilgenommen. Er entschloss sich, zu klagen, was die Gerichte vor eine Frage stellte: Muss jeder, der sich an dem Shitstorm beteiligt hat, eine Geldstrafe bezahlen? 

„Nein“, sagte der Oberste Gerichtshof (OGH) nun in letzter Instanz. Ursprünglich hatte der Polizist 450 Euro von mehreren Personen gefordert, die das Posting alle geteilt hatten.  Nun muss nur derjenige zahlen, der das Video geteilt und das vorher zitierte Posting verfasst hatte – und zwar stellvertretend für alle Poster. Der OGH verpflichtete ihn zur Zahlung von 3.000 Euro.
Laut OGH liegt das an der Unaufklärbarkeit der Verursachung einzelner Folgen und an der Unteilbarkeit des Schadens. Der Beklagte hatte das Foto außerdem veröffentlicht, ohne seine Aussage auf deren Wahrheitsgehalt zu prüfen.

Konkret bekommt der Polizist die 3.000 Euro als Ersatz für den „immateriellen Schaden“, der ihm durch die Veröffentlichung der Bilder und des Aufrufs zum Shitstorm entstanden ist, also etwa Kränkungen und Konfrontationen, die in seinem Umfeld daraufhin folgten. 

Unter „Freunden“

Möglicherweise bleibt der Verurteilte aber nicht auf den 3.000 Euro sitzen. Er könnte theoretisch die anderen Poster ausfindig machen und den Schadenersatz von ihnen zurückfordern. Laut OGH sind die einzelnen Poster untereinander vernetzt und sich als „Freunde“ via Facebook bekannt. Sie haben den Regressweg nun untereinander vorzunehmen. 

„Ein Shitstorm entsteht erst durch die Teilnahme vieler. Wer sich daran beteiligt und zur Weiterverbreitung aufruft, muss damit rechnen, dass er den Gesamtschaden gegenüber dem Opfer (vorweg) leisten und sich in der Folge der Mühe der Aufteilung des Ersatzes unter den anderen Schädigern unterziehen muss“, hieß es seitens des OGH.  

Das Urteil könnte als Vorbild für ähnliche Rechtssachen herangezogen werden. 

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