Erste Urteile gegen Mobilfunk-Servicepauschale
Urteile zur Servicepauschale haben Mobilfunker bisher tunlichst versucht, zu vermeiden. In mindestens 250 Fällen wurden Klagen von Kundinnen und Kunden gegen die umstrittene Gebühr von allen drei großen Anbietern ohne viel Aufsehen mit Zahlungen beigelegt, bevor es zu einem Richterspruch kommen konnte.
Mittlerweile gibt es aber erste Urteile. Insgesamt sind es 6, jeweils 3 betreffen die Telekomanbieter A1 und Magenta. Sie liegen dem KURIER vor. In allen wird festgehalten, dass die Anbieter keinen Anspruch auf die Bezahlung der Servicepauschale haben und/oder bezahlte Beträge zurückerstatten müssen.
Die Pauschale sei "gröblich benachteiligend und nichtig" ist etwa in einer Ausfertigung des Gerichts zu lesen. Die Abbuchung einer Servicepauschale sei zu unterlassen, heißt es in einer anderen.
Ein Urteil ist auch bereits rechtskräftig. In den anderen 5 laufe noch die Berufungsfrist, sagt der Wiener Anwalt Matthias Strohmayer, der die Mobilfunkkunden vor Bezirksgerichten in Wien vertrat.
Fitnesscenter als Auslöser
Der OGH hatte die Servicepauschale bei Fitnesscentern vor rund eineinhalb Jahren gekippt. Seither steht sie auch für die Telekombranche wieder zur Diskussion.
"Die Urteile stellen klar, dass die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH) zur Servicepauschale auf die Telekom-Branche übertragbar sind", sagt Strohmayer.
Die Servicepauschaule wurde vor mittlerweile mehr als 10 Jahren von den drei großen heimischen Telekomunternehmen eingeführt. Je nach Betreiber beträgt sie zwischen 25 und 35 Euro jährlich.
Nach Meinung von Konsumentenschützern steht ihr keine entsprechende Gegenleistung gegenüber. Die Mobilfunker verweisen auf Services, wie das Tauschen der SIM-Karte, das mehrmalige Sperren von Mehrwertnummern oder Sperren für mobiles Bezahlen gegen „Schockrechnungen“.
Auch Verbandsklage der Arbeiterkammer
Die Arbeiterkammer (AK) brachte im Jänner vor dem Handelsgericht Wien Verbandsklagen gegen die Mobilfunkbetreiber A1, Magenta und Drei wegen der Servicepauschale ein.
Sie dürften auch der Grund gewesen sein, warum es A1 und Magenta auf Gerichtsentscheidungen ankommen ließen. In den Verfahren wurde mit dem Argument, Entscheidungen zu den Verbandsklagen abzuwarten, versucht eine Unterbrechung zu erwirken. Das wurde allerdings abgelehnt.
Das Gericht habe klargestellt, dass Verbraucher Anspruch auf sofortige Rückzahlung binnen 14 Tagen haben, sagt Strohmayer. Die Rückzahlungspflicht gelte auch für lang zurückliegende Zahlungen und auch für bereits beendete Verträge, sowohl für Mobilfunk als auch für Internet.
Hunderte Millionen Euro Rückzahlungen drohen
Für die heimischen Telekomunternehmen bedeutet das nichts Gutes. Den Betreibern drohen Rückzahlungen in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro.
Bei neuen Tarifen ist die Servicepauschale mittlerweile bei allen Anbietern Geschichte. Bestehende Kunden, die nicht auf einen neuen Tarif wechseln, bezahlen sie bei den drei großen Mobilfunkern aber weiterhin.
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