Erste Urteile gegen Mobilfunk-Servicepauschale

Ein Mann tippt auf einem Smartphone.
Die Telekomanbieter A1 und Magenta haben laut Urteilen keinen Anspruch auf Bezahlung der Abgabe und müssen sie zurückzahlen.

Urteile zur Servicepauschale haben Mobilfunker bisher tunlichst versucht, zu vermeiden. In mindestens 250 Fällen wurden Klagen von Kundinnen und Kunden gegen die umstrittene Gebühr von allen drei großen Anbietern ohne viel Aufsehen mit Zahlungen beigelegt, bevor es zu einem Richterspruch kommen konnte.

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