Sexuelle Belästigung ist manchmal fraglich

Bademeister Ernst R. im Hallenbad Hütteldorf
Heikle Entscheidung: Afghane soll Mädchen (7) mit obszönen Bewegungen in Angst versetzt haben.

Der Fall der vorgeworfenen sexuellen Belästigung im Hallenbad Wien-Hütteldorf wirft einen Tag nach der Tat viele Fragen auf. Dabei soll ein 20-jähriger Afghane in Richtung eines siebenjährigen Mädchens mehrmals auf seine Genitalien gezeigt haben. Ein Schwimmlehrer beobachtete die (angeblich) obszönen Bewegungen, hielt gemeinsam mit einem Bademeister den Mann fest und übergab ihn der Polizei.

Die Situation zeigt, wie schwer die Beweissicherung bei Vorfällen dieser Art ist. Denn der 20-jährige Asylwerber bestreitet alle Vorwürfe. Er wurde Dienstagabend drei Stunden auf der Polizei festgehalten. Die Beamten nahmen seine Fingerabdrücke und Fotos. Einvernahme zu den Vorwürfen gab es keine. Am Abend war der Mann wieder auf freiem Fuß.

Einvernahme folgt

"Der 20-Jährige wird noch zu den Vorwürfen befragt. Tatsache ist, dass wir von dem kleinen Mädchen und dem Schwimmlehrer eindeutige Aussagen im Bezug auf sexuelle Belästigung haben. Es gab aber keine Berührung", sagt Polizeisprecher Roman Hahslinger. Die Aussage des Verdächtigen wird in den kommenden Tagen aufgenommen und der Staatsanwaltschaft übermittelt. Sie entscheidet, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Am Mittwoch meldete sich die Patin des Beschuldigten, Nora K., beim KURIER. Ihr "Sprössling" bestreitet jede sexuelle Handlung: "Der junge Mann ist seit 2012 in Wien, absolvierte den Hauptschulabschluss, brach das Gymnasium ab, sucht aktuell eine Tischlerlehre und spricht sehr gut Deutsch. Jetzt steht seine gesamte Zukunft in Österreich auf dem Spiel. Ich lege meine Hand für ihn ins Feuer."

Nach Schlüssel getaucht

Laut seiner Patin will der 20-Jährige mit Freunden nach einem ins Wasser geworfenen Schlüssel getaucht haben. Das Mädchen, es stand im seichten Teil des Beckens, sah dem Trio zu. Als er die Schlüssel herausgeholt hatte, setzte sich der junge Mann an den Beckenrand und zeigte mit dem Daumen – in die Richtung der Siebenjährigen – nach oben. Diese Bewegung, so die Patin des Beschuldigten, soll als sexuelle Belästigung gewertet worden sein. In dieser heiklen Aussage-Situation muss in den kommenden Wochen der Staatsanwalt entscheiden.

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