Schwangere nicht aufgenommen: Baby tot

Patientenanwalt, Sigrid Pilz
Patientenanwältin im Radio: "Noch viele Fragen zu klären"

Eine im fünften Monat Schwangere ist einem Ö1-Bericht vom Wochenende zufolge in zwei Wiener Spitälern trotz Beschwerden nicht aufgenommen worden. Das Kind kam dann in einem Krankenhaus in Oberösterreich tot zur Welt. Patientenanwältin Sigrid Pilz sagte gegenüber dem "Mittagsjournal", es seien "noch viele Fragen zu klären". Das Wiener Krankenanstaltengesetz regelt, dass Patienten zu versorgen sind, betonte sie.

Ohne Versicherung

Die Irakerin hatte am 16. August frühzeitige Wehen bekommen, hieß es im "Mittagsjournal". Im AKH habe eine Ärztin eine Infektion diagnostiziert und der Patientin geraten, vier Tage im AKH zu bleiben, wurde eine namentlich nicht genannte Freundin der Irakerin zitiert. Dafür sollte die Schwangere bezahlen. Geld, das die Frau - ohne Aufenthaltsbewilligung und Versicherung in Österreich - nicht habe.

Das AKH erachtete eine sofortige Aufnahme als nicht notwendig, die Patientin selbst habe eine stationäre Aufnahme abgelehnt. Diese Stellungnahme des Spitals bestritt die Freundin gegenüber Ö1. Im St.-Josefs-Spital wurde die Schwangere auch nicht stationär aufgenommen. Dort gab es offenbar ein Verständigungsproblem: Dass die Kosten von einem Sozialfonds übernommen würden, konnte offenbar nicht vermittelt werden, die Patientin verließ das Spital. Am nächsten Tag kam das Kind tot zur Welt.

Fall Sandra W.

Die Geschichte erinnert an den Fall Sandra W. Die schwangere Wienerin war im Jänner 2012 nachdem sie starke Unterleibsblutungen hatte, von zwei Spitälern untersucht worden und ohne Diagnose nach Hause geschickt worden. Erst im dritten Spital wurde sie behandelt. Allerdings zu spät. Sie verlor ihr Baby.

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