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Schamanen-Clan: Millionen-Beute fällt nun an den Staat

Verurteilte Angehörige wollten Verfall von vier Millionen nicht hinnehmen, blitzten aber bei Verfassungsgerichtshof ab.
PROZESS GEGEN ANGEHÖRIGE VON BERÜCHTIGTER "SCHAMANIN" IN WIEN - 177 MIO. EURO SCHADEN INKRIMINIERT

Der Fall rund um „Schamanin Amela“, die ihre Opfer mit Ritualen um Millionen brachte, ist nach wie vor nicht abgeschlossen: Per internationalem Haftbefehl wird die Anführerin des Familienclans gesucht. Bisher ohne Erfolg.

Ihr Ex-Mann, ihr Sohn sowie ihre Schwiegertochter mussten sich hingegen im vergangenen Dezember vor Gericht verantworten. Die 30-Jährige wurde damals wegen Okkult-Betrugs im großen Stil zu vier Jahren unbedingter Haftstrafe verurteilt, die beiden Komplizen erhielten jeweils drei Jahre Haft, wovon in beiden Fällen zwei Jahre bedingt nachgesehen wurden. Die Urteile waren nicht rechtskräftig. Mehrere Millionen soll die gesuchte 45-jährige mutmaßliche Haupttäterin Mariana M. damals für die Betrügereien mit angeblich okkulten „Reinigungsritualen“ von zahlreichen Opfern erhalten haben.

Bei zwei Hausdurchsuchungen machten die Fahnder im Zuge der Ermittlungen auch einen außergewöhnlichen Fund: Goldbarren und kiloweise Schmuck waren in Einkaufstaschen unter einem zubetonierten Schwimmbecken versteckt. Der Gesamtwert des sichergestellten Vermögens betrug mehr als zehn Millionen Euro. Die ausgeforschten 19 Opfer stellten Forderungen von 1,7 Millionen Euro.

VfGH hat keine Bedenken

Zusätzliche Millionen wurden für verfallen erklärt, weil es „positive Indizien für weitere Straftaten gibt“, wie der Richter festgehalten hatte. Verfallen bedeutet in dem Zusammenhang, dass der Staat das Geld endgültig einzieht. Die betroffene Person verliert ihr Eigentum daran und erhält es nicht mehr zurück.

Die drei verurteilten Familienmitglieder wehrten sich daraufhin gegen den Verfall von vier Millionen Euro und zwei Millionen Schweizer Franken und wandten sich an den Verfassungsgerichtshof (VfGH). In einem Antrag an den VfGH brachten die drei Verwandten vor, dass die Regelung zum erweiterten Verfall von Vermögenswerten der Unschuldsvermutung – die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert wird – verletzt werde. Zudem greife die Bestimmung unzulässig in das Grundrecht auf Eigentum ein, kritisierten die drei laut VfGH.

Rechtswidrige Herkunft des Geldes wahrscheinlich

Das Höchstgericht ließ die drei verurteilten Angehörigen von Mariana M. mit ihrer Forderung aber abblitzen: „Die Bestimmung des erweiterten Verfalls ist, entgegen der Behauptung der Antragsteller, weder eine Strafe noch eine strafähnliche Maßnahme, sondern eine präventiv-ordnende Abschöpfungsmaßnahme eigener Art, mit der einer gegenwärtigen Störung der Vermögensordnung begegnet werden soll.“ Zudem sei die rechtswidrige Herkunft des Geldes überwiegend wahrscheinlich.

Der Verfall von Vermögenswerten kommt grundsätzlich vor allem in Verfahren wegen Organisierter Kriminalität, Drogenhandels oder groß angelegten Betrugs zur Anwendung. Im Buwog-/Grasser-Verfahren standen beispielsweise hohe Abschöpfungs- und Rückforderungsbeträge aus mutmaßlich rechtswidrig erlangten Provisionen im Mittelpunkt.

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