Rottweiler-Angriff in Wien: Kind weiter in Lebensgefahr

(Symbolbild)
Tierhalterin hatte Hundeführerschein absolviert. Über sie wird nun ein Hundehalteverbot verhängt.

Ein kleiner Bub, der in Wien-Donaustadt von einem Rottweiler angefallen wurde, hat sich Mittwochvormittag weiter in Lebensgefahr im Spital befunden. Die Tierhalterin hatte mit dem rund zwei Jahre alten Rüden vorschriftsmäßig im Jahr 2016 den Hundeführerschein absolviert. "Das Tier hat auch alle Impfungen", sagte Polizeisprecherin Irina Steirer der APA.

Der Rottweiler riss sich Montagabend auf dem Gehsteig in der Ziegelhofstraße von seiner alkoholisierten Besitzerin los. Die 48-Jährige hatte laut Polizei 1,4 Promille. Das Tier packte das 17 Monate alte Kind, das zwischen seinen Großeltern spazieren ging, am Kopf und biss zu. Der Bub erlitt eine schwere Schädelwunde.

Unmittelbar während der Attacke habe die Tierhalterin nicht eingegriffen, sagte die Sprecherin. Nachdem eine beherzte Zeugin dazwischengegangen war, sicherte die 48-Jährige ihren Hund mit der Leine an einem Baum.

Rottweiler attackiert Kleinkind in Wien-Donaustadt

Der Polizei seien vor der Attacke am Montag keine Vorfälle mit dem Rottweiler bekannt gewesen. Rottweiler stehen auf der Liste der gefährlichen Hunderassen, die Besitzer müssen den Hundeführerschein machen. Dass die Frau alkoholisiert mit dem "Listenhund" unterwegs war, "kann im Verwaltungsstrafverfahren als Erschwerungsgrund hinzukommen", meinte Steirer. Bezüglich Alkohol gebe es für Halter generell aber keine speziellen Einschränkungen.

Einvernommen wurde die Frau noch nicht. Der Hund wurde ihr nach dem Wiener Tierhaltegesetz abgenommen und im städtischen Tierquartier auf einer Quarantänestation untergebracht.

Der Rottweiler wird nicht mehr weitervermittelt. Das hat eine Sprecherin der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) am Mittwoch auf APA-Anfrage betont. Der Hund sei nach dem Vorfall gesetzlich "verfallen" - wird also der Besitzerin dauerhaft entzogen. Allerdings gibt es noch eine Einspruchsfrist.

Laut Rathaus könnte die Frau innerhalb der nächsten sechs Wochen theoretisch eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht einbringen. Falls dies nicht geschieht bzw. die Beschwerde abgelehnt wird, geht das Tier endgültig in den Besitz der Stadt über. Anschließend würden "weitere Schritte" gesetzt, wurde betont. Welche dies sein könnten, das werde erst entschieden.

Über die Besitzerin wird nun ein Hundehalteverbot verhängt. Die Alkoholisierung zum Zeitpunkt des Vorfalls habe gezeigt, dass sie nicht zuverlässig sei, hieß es.

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