Rote und pinke Kritik an geplanter Wiener Zweitwohnsitzabgabe

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SPÖ-Burgenland kündigt Gespräche mit Hanke an - JUNOS für Ausnahme für Studierende bis 26 Jahren.

Dass die SPÖ-NEOS-Regierung in Wien eine Abgabe auf Zweitwohnsitze plant, stößt bei Rot und Pink nicht überall auf große Freude. Die SPÖ im Burgenland reagierte eher zurückhaltend und will das Wiener Rathaus kontaktieren.

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Die JUNOS pochen auf Ausnahmen für Studierende bis 26 Jahren. Die Abgabe soll in Wien ab dem Jahr 2025 eingehoben werden und für alle jene gelten, die keinen Haupt-, sondern nur einen Nebenwohnsitz in der Stadt haben.

Das Tarifsystem wird sich an der Quadratmetergröße orientieren. Bis 60 Quadratmeter werden 300 Euro fällig, bis 130 Quadratmeter 450 Euro. Für größere Objekte sind 550 Euro zu bezahlen.

Im Burgenland, wo es eine solche Gebühr nicht gibt, reagierte man auf das Wiener Ansinnen verhalten.

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SPÖ-Klubobmann Roland Fürst erklärte gegenüber der APA, man werde die Vorlage genau analysieren und schauen, was sie für burgenländische Zweitwohnsitzer bedeutet: "Was wir sicher nicht wollen, ist in diesen Reigen einzusteigen, sich gegenseitig unter den Bundesländern hinauf zu lizitieren."

Keine "Bestrafung" für Pendler

Es könne auch nicht gewollt sein, dass sich das Burgenland nun etwas Vergleichbares für Wiener hier überlegt. Die SPÖ werde jedenfalls das Gespräch mit dem zuständigen Stadtrat Peter Hanke (SPÖ) suchen. "Was wir nicht wollen ist, dass burgenländische Pendler, die in Wien ihre Arbeit leisten, bestraft werden", so Fürst.

Auch die pinke Jugendorganisation JUNOS sieht laut eigenen Angaben "Nachbesserungsbedarf" beim Entwurf. Sie plädiert für eine Ausnahmeregelung für Jüngere.

Ausnahme für Studierende gefordert

"Wien hat über 193.000 Studierende. Vielfach junge Menschen, die aus ihrem Heimatbundesland in die Hauptstadt gezogen sind, um dort zu studieren. Wir fordern eine Ausnahme für alle unter 26 Jahren", erläuterte Lukas Schobesberger, der Bundesvorsitzende der liberalen Studierenden in einer Aussendung der JUNOS.

Die Ausnahme solle für alle gelten, die aktiv einem Studium nachgehen, und zwar egal, ob sie in einem Studentenheim wohnen würden oder nicht.

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