Zweitwohnsitz in Wien? Das müssen 12.000 Burgenländer ab 2025 zahlen

Zweitwohnsitz in Wien? Das müssen 12.000 Burgenländer ab 2025 zahlen
Bundeshauptstadt will ab 2025 Zweitwohnsitzerabgabe einführen. Land will Gesetzesvorlage analysieren, das Gespräch suchen – aber vergleichbare Maßnahmen nicht ausschließen. 28.500 Wiener wären betroffen.

Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg – und ab 2025 auch Wien. Das sind die Bundesländer, die eine Abgabe für Zweit- oder Ferienwohnsitze einheben. 

Die maximalen Kosten dafür bewegen sich in einer Bandbreite von jährlich maximal 400 Euro (Steiermark) bis jährlich maximal 2.200 Euro (Tirol).

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Von einem derartigen Maximalbetrag ist in der Wiener Gesetzesvorlage (PDF) derzeit noch nichts zu lesen. Die jährlichen Grundbeträge sind aber bereits bekannt. Das Tarifsystem wird sich an der Quadratmetergröße der jeweiligen Wohnung orientieren. 

So viel zahlen Sie für einen Zweitwohnsitz in Wien

Die Abgabe wird für eine Wohnung einmal pro Jahr erhoben, und zwar unabhängig davon, wie viele Personen dort einen Zweitwohnsitz angemeldet haben.

In diesem Artikel lesen Sie:

  • Wie hoch die Kosten für einen Zweitwohnsitz in Wien sind
  • Welche Bundesländer davon am stärksten betroffen sein werden
  • Wie das Burgenland auf diese Maßnahme reagiert
  • Mit welchen Einnahmen die Stadt Wien ab 2025 jährlich rechnet

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