Zweitwohnsitz in Wien? Das müssen 12.000 Burgenländer ab 2025 zahlen

Zweitwohnsitz in Wien? Das müssen 12.000 Burgenländer ab 2025 zahlen
Bundeshauptstadt will ab 2025 Zweitwohnsitzerabgabe einführen. Land will Gesetzesvorlage analysieren, das Gespräch suchen – aber vergleichbare Maßnahmen nicht ausschließen. 28.500 Wiener wären betroffen.

Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg – und ab 2025 auch Wien. Das sind die Bundesländer, die eine Abgabe für Zweit- oder Ferienwohnsitze einheben. 

Die maximalen Kosten dafür bewegen sich in einer Bandbreite von jährlich maximal 400 Euro (Steiermark) bis jährlich maximal 2.200 Euro (Tirol).

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Von einem derartigen Maximalbetrag ist in der Wiener Gesetzesvorlage (PDF) derzeit noch nichts zu lesen. Die jährlichen Grundbeträge sind aber bereits bekannt. Das Tarifsystem wird sich an der Quadratmetergröße der jeweiligen Wohnung orientieren. 

So viel zahlen Sie für einen Zweitwohnsitz in Wien

Die Abgabe wird für eine Wohnung einmal pro Jahr erhoben, und zwar unabhängig davon, wie viele Personen dort einen Zweitwohnsitz angemeldet haben.

In diesem Artikel lesen Sie:

  • Wie hoch die Kosten für einen Zweitwohnsitz in Wien sind
  • Welche Bundesländer davon am stärksten betroffen sein werden
  • Wie das Burgenland auf diese Maßnahme reagiert
  • Mit welchen Einnahmen die Stadt Wien ab 2025 jährlich rechnet

In dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf sind folgende Abgabenhöhen vorgesehen:

Zweitwohnsitzabgabe ab 2025

  • Bis 60 m2 sind ab 2025 300 Euro jährlich zu bezahlen, 
  • bis 130 m2 450 Euro und 
  • darüber 550 Euro. 
  • Ergänzend gibt es verschiedene Zu- und Abschläge, die die Lagen und Zustände der Wohnungen berücksichtigen. 
  • Für jede weitere Wohnung eines Zweitwohnsitzers ist ein Zuschlag von 50 Prozent vorgesehen. 

Auch Ausnahmen sind im Entwurf enthalten. Sie betreffen etwa Studierendenheime, Pflegewohnhäuser oder Wohnheime für Arbeiterinnen und Arbeiter.

Der entsprechende Gesetzeswurf ging gestern in Begutachtung, wie Finanzstadtrat Peter Hanke (SPÖ) mitteilte. Der Beschluss soll im ersten Halbjahr nächsten Jahres erfolgen. 

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Fällig wird die Gebühr dann Anfang 2025. Hanke erläuterte, dass eine „Neubewertung“ des Abgabensystems angesichts der herausfordernden wirtschaftlichen Gesamtsituation notwendig gewesen sei, „um die Lebensqualität der Stadt auch in Zukunft zu erhalten“.

Das Burgenland und Niederösterreich werden von dieser Maßnahmen besonders betroffen sein. Von den knapp 39.000 Burgenländern mit einem Zweitwohnsitz leben etwas mehr als 12.000 zeitweise in Wien – meist zum Arbeiten oder Studieren. 

Die Befürchtung im Burgenland: Nach der Einführung des flächendeckenden Wiener Parkpickerls im Vorjahr könnte das der nächste Versuch sein, Zweitwohnsitzer dazu zu bewegen, in Wien den Hauptwohnsitz anzumelden. Je mehr Hauptwohnsitzer ein Bundesland habe, umso besser steige es beim Finanzausgleich aus.

Kampf der Länder?

Mit Niederösterreich gab es schon ein Treffen auf höchster Ebene zwischen Doskozil und Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). Ähnliches wird es demnächst wohl auch bald mit dem Burgenland geben.

 „Wir werden diese Vorlage genau analysieren und schauen uns an, was das für burgenländische Zweitwohnsitzer bedeutet“, kündigt SPÖ-Klubobmann Roland Fürst Gespräche mit dem zuständigen Stadtrat Peter Hanke an. Man sei zwar gegen das „hinauf lizitieren einzelner Bundesländer“, aber: „Es kann wirklich niemand wollen, dass wir uns überlegen, etwas Vergleichbares auch bei uns einzuführen“, schließt Fürst eine ähnliche Maßnahme nicht aus.

Unter dem Strich wäre wohl das Burgenland ein Gewinner dieser „Retourkutsche“: Denn derzeit sind in Wien etwa 12.000 burgenländische Zweitwohnsitze gemeldet. 

Umgekehrt sind es aber 28.500 Wienerinnen und Wiener, die einen pannonischen Zweitwohnsitz angemeldet haben. Tatsächlich ist das Burgenland – aufgerechnet auf die Bevölkerung – knapp vor Niederösterreich das Bundesland mit den meisten Nebenwohnsitzen. Am wenigsten weist Vorarlberg auf.

Geld für Wien

In der Bundeshauptstadt rechnet man jedenfalls mit einem Abgabenertrag von grob geschätzt etwa 25 Millionen Euro pro Jahr. Würde das Burgenland ebenfalls eine Zweitwohnsitzabgabe in vergleichbarer Höhe einführen, würde das etwa 6,5 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr in die Kassen spülen.

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